Wie werden die Seminarrektoren und die Seminarkonrektoren an Studienseminaren für das Lehramt an Grund-, Haupt-, und Realschulen zur Wahrung des Abstandsgebotes zukünftig besoldet?
Sehr geehrte Frau Willie Hamburg, wie werden die Seminarleitungen eines Studienseminars für das Lehramt an Grund-, Haupt-, und Realschulen im Zuge der Anhebung der GHR- Lehrkräfte auf A 13 zur Wahrung des Abstandsgebotes am 01.08.2024 besoldet?
Als Seminarkonrektor*in für GHR bezieht man bisher A 14 mit Amtszulage.
Als Seminarrektor*in bezieht man A 15 im Gegensatz zu den Seminarrektoren*innen für das Lehramt an Gymnasien oder BBS.
Ich weise auch darauf hin, dass Fachleiter*innen an Studienseminaren für das Lehramt an Gymnasien und für das Lehramt an berufsbildenden Schulen regelmäßig der Besoldungsgruppe A 15 zugeordnet werden. Dieses Gehalt bezieht lediglich nur der Seminarrektor für das Lehramt GHR. Die Fachseminar*innen an Studienseminaren für das Lehramt an GHR erhalten nur eine Stellenzulage von 150 Euro erhalten. Dabei arbeiten alle nach der gleichen Prüfungsverordnung. Ich freue mich auf Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen