
alle Funktionsstellen, die an einer Schule mit A13 ausgeschrieben und besetzt wurden, werden nach dem 01.08.2024 entsprechend erhöht und angepasst. Je nach Funktion wird eine Funktionsstelle dann fortan mit A13+Z oder A14 oder A14+Z besoldet. Förderschullehrkräfte werden auch weiterhin mit A13 besoldet.