Hallo,ich bin im Quereinstieg für die Sonderpädagogik. Mir wurden 2 sonderpädagogische Fachrichtungen und Mathematik angerechnet und ich bin derzeit in E12 eingestuft. Erhalte ich ab August auch E13?
Im Zuge der Angleichung der Gehälter wäre ich ja ansonsten benachteiligt. Vielen Dank für ihre Rückmeldung.
Hallo,
es ist generell so, dass für das Lehramt für Sonderpädagogik bereits schon jetzt das Einstiegsamt mit dem Amt Förderschullehrerin/Förderschullehrer der Besoldungsgruppe A 13 in der Anlage 1 zum Niedersächsischen Besoldungsgesetzes ausgebracht ist. Somit ändert sich für die Laufbahnbewerberinnen und -bewerber, die als Tarifbeschäftigte eingestellt wurden und als Lehrkraft tätig sind und für die Quereinsteigenden zum 01.08.2024 hinsichtlich ihrer Eingruppierung nichts. Sie erhalten ab 01.08.2024 das gleiche Entgelt, welches sie bereits bis zum Juli 2024 erhalten haben. Quereinsteigende können erst in die Entgeltgruppe 13 TV-L eingruppiert werden, wenn sie die Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik gem. § 8 NLVO-Bildung erworben haben.
Detaillierter kann die Antwort leider nicht erfolgen, weil uns für diesen Einzelfall umfassende Informationen zu den Bildungsabschlüssen und dem beruflichen Werdegang nicht vorliegen. Bitte wenden Sie sich für genauere Informationen an Ihre Personalsachbearbeiterin oder ihren Personalsachbearbeiter in dem für Sie zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung.
Mit freundlichen Grüßen,
Team Hamburg