Frage von Jan Michael W. • 07.06.2024
Antwort ausstehend von Julia Willie Hamburg Bündnis 90/Die Grünen
Ziel ist es, mit dieser Vertretungsregelung lediglich kurzfristige und unplanbare Ausfälle auszugleichen und langfristige Lösungen mit unbefristeten Stellen zu schaffen. Bei mehrjährigen Verträgen muss eine Vergütung ebenso in den Sommerferien gezahlt werden.
ein ausdrückliches Funktionsamt „Koordinator*in“ gibt es nicht.