Sehr geehrte Frau Hamburg, gilt A13/E13 doch nicht für alle?
Sehr geehrte Frau Hamburg,
ich bin, seit 4 Jahren, angestellter Gymnasiallehrer nach Quereinstieg. Ich habe die Lehrbefähigung für die Fächer Chemie und Physik. Ich habe heute mit dem Landesamt für Bezüge telefoniert und die haben mich informiert, dass ich noch in E12 eingestuft bin. Im Internet finde ich keine Informationen, wie das mit angestellten Lehrkräften aussieht.
Können Sie (oder ihr Team) mir da weiterhelfen, bzw. mir erklären warum das nicht für mich und meine angestellten Kolleg innen gelten soll.
Mit freundlichen Grüßen
Nils M.
Hallo,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse.
Da Frau Hamburg sowohl als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags als auch als Kultusministerin tätig ist, möchten wir darauf hinweisen, dass wir über Abgeordnetenwatch ausschließlich Fragen beantworten können, die sich auf ihre Tätigkeit als Landtagsabgeordnete beziehen.
Für Anliegen, die die Arbeit des Kultusministeriums betreffen – wie z. B. persönliche Fragen von Lehrkräften zu Gehalt, Arbeitsbedingungen oder anderen Themen – möchten wir Sie bitten, sich direkt an die zuständigen Stellen zu wenden. Hierfür sind in der Regel die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) die richtige Anlaufstelle.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
Das Team Hamburg