Frage von Nils Frederik M. • 28.11.2024
Sehr geehrte Frau Hamburg, gilt A13/E13 doch nicht für alle?
Sehr geehrte Frau Hamburg,
ich bin, seit 4 Jahren, angestellter Gymnasiallehrer nach Quereinstieg. Ich habe die Lehrbefähigung für die Fächer Chemie und Physik. Ich habe heute mit dem Landesamt für Bezüge telefoniert und die haben mich informiert, dass ich noch in E12 eingestuft bin. Im Internet finde ich keine Informationen, wie das mit angestellten Lehrkräften aussieht.
Können Sie (oder ihr Team) mir da weiterhelfen, bzw. mir erklären warum das nicht für mich und meine angestellten Kolleg innen gelten soll.
Mit freundlichen Grüßen
Nils M.
Antwort ausstehend von Julia Willie Hamburg Bündnis 90/Die Grünen