Wie stehen Sie zu Widerspruchregelung bei Organspenden?

Sehr geehrte Frau N.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Frage zu diesem wichtigen Thema.
Es ist unbestreitbar, dass eine Organtransplantation für viele schwerkranke Menschen die einzige Möglichkeit auf Lebensrettung oder Linderung eines schweren Leidens ist.
Nach dem durch den Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf kämen als Organ- und Gewebespenderin oder -spender künftig sowohl die Personen in Betracht, die in eine Organ- oder Gewebeentnahme eingewilligt haben, als auch diejenigen, die einer Entnahme nicht ausdrücklich widersprochen haben. Dies korrespondiert mit der hohen Organ- und Gewebespendenbereitschaft der Menschen in Deutschland. Laut der von Ihnen zitierten Repräsentativbefragung „Einstellung, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende 2022“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stehen rund 84 Prozent der Menschen in Deutschland einer Organ- und Gewebespende positiv gegenüber – diese Zahl war noch nie so hoch.
Vor diesem Hintergrund soll durch die Einführung einer Widerspruchsregelung die Lücke zwischen der tatsächlichen Anzahl von 11,3 Spendern pro Millionen Einwohnern in Deutschland (im Jahr 2023) und der potenziell möglichen, signifikant höheren Anzahl der Spender bei Geltung einer Widerspruchsregelung mittelfristig geschlossen werden.
Bei Gewährleistung der Entscheidungsfreiheit der oder des Einzelnen soll es mit der Einführung einer Widerspruchsregelung zu einer Selbstverständlichkeit werden, sich zumindest einmal im Leben mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und dazu eine Entscheidung zu treffen, ohne diese begründen zu müssen. So soll mit der Einführung einer Widerspruchsregelung perspektivisch eine gesellschaftliche Kultur der Organ- und Gewebespende in Deutschland geschaffen werden.
Uns Grünen sind gemeinsame, europäische Lösungen sehr wichtig. Deutschland ist zurzeit das einzige Land mit einer Entscheidungslösung. In einem Großteil unserer europäischen Nachbarn gilt bereits die Widerspruchslösung. Deshalb ergibt es auch aus diesem Aspekt Sinn, die Widerspruchslösung in Deutschland umzusetzen.
Ich persönlich unterstütze diesen Ansatz ausdrücklich.
Da es sich um eine Gewissensentscheidung handelt, gibt es innerhalb unserer Fraktion allerdings verschiedene Ansichten darüber, wie die Zahl an Organspenden am besten erhöht werden und gleichzeitig die Entscheidungsfreiheit der Menschen gewahrt werden kann. Ein Argument dagegen wäre, dass der Staat nicht ein Schweigen als Zustimmung werten darf. Es gibt viele Menschen, die in Lebenslagen sind, in denen sie nicht entscheidungsfähig sind, sei es aufgrund von Krankheit, psychischen Belastungen oder anderen Gründen. Die Organspende muss eine Spende bleiben, die auf einer freien Entscheidung basiert. Diese Entscheidung braucht Vertrauen und bestmögliche Information. Ich habe daher Verständnis dafür, wenn andere Fraktionsmitglieder zu einer anderen Einschätzung kommen. Wichtig ist, alle Aspekte umfassend abzuwägen und eine Lösung zu finden, die möglichst viele der Anliegen angemessen berücksichtigt.
Mit besten Grüßen
Jürgen Kretz