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CDU
• 29.04.2009

(...) Wie Sie richtig sagen bin in ein bekennender Befürworter der Wehrpflicht, weil ich glaube, dass es wichtig ist, diesem Staat und seiner Gesellschaft auch etwas zurückzugeben – als Ausgleich für die Sicherheit, die umgekehrt jedem Einzelnen hier von der Allgemeinheit gewährt wird. Der Staat hat zudem ein Interesse daran, für seine Verteidigung entsprechende Vorsorge zu treffen. (...)

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CDU
• 27.04.2009

(...) Natürlich wird man das Problem der Kinderpornografie aufgrund dieser (freiwilligen) Vereinbarungen nicht beseitigen können. (...) Den entscheidenden Vorteil sehe ich aber bei der späteren Verfolgung der Täter und der Nachweisbarkeit der Strafbarkeit ihres Handelns. (...)

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CDU
• 06.04.2009

(...) Meiner Ansicht nach müssen daher einerseits die geltenden gesetzlichen Vorschriften konsequent umgesetzt werden. Andererseits muss noch stärker an das Pflichtbewusstsein der legalen Waffenbesitzer appelliert werden, sich beim Umgang und der Aufbewahrung der Waffen der ständigen hohen Verantwortung bewusst zu sein. (...)

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CDU
• 17.03.2009

(...) Eine solide und realitätsnahe Ausbildung setzt nun mal auch das Üben bestimmter Szenarien voraus. (...) Problematisch wird die Nutzung eines solchen Übungsdorfes allerdings auf dem Gelände „Augusta“ gesehen, das sich in der Nähe einer Wohnbebauung befindet. (...)

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CDU
• 25.02.2009

(...) Genauso wenig finde ich Ihr Argument überzeugend, dass "diese ganze Terrorismusschiene nur gefahren wird, damit man diese hart kritisierten Gesetze durchbringen kann." Das klingt ja fast so, als würde unser Staat oder seine Regierung den Terrorismus für eigene Zwecke fördern wollen. Fest steht, dass es die Aufgabe der Regierung sein muss, Gefahren für unser Gemeinwesen anzuwehren. (...)

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CDU
• 21.10.2008

(...) Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern besteht der deutsche Staat jedoch nicht darauf, dass in jedem Fall in den Streitkräften gedient wird, sondern eröffnet die Möglichkeit eines zivilen Dienstes für diejenigen, die sich ob ihrer religiösen, ethischen oder weltanschaulichen Grundüberzeugung nicht zu einem "Dienst an der Waffe" in der Lage sehen. Beide Arten des Dienstes sowie die Art und Weise der Ableistung sind mehrfach höchstrichterlich überprüft und ohne Ausnahme für rechtens und rechtsstaatlich erkannt worden. (...)

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