Frage an Jürgen Herrmann von Volker E. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Herrmann,
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen auf die zahlreichen Anfragen hier
einzugehen.
Nach "Winnenden" scheint es sowohl im Bereich der Länderinnenminister als auch auf Bundesebene eine Diskussion zu geben, inwiefern das Waffengesetz weiter
"verschärft" werden könnte. Dies kommt vor allem aus dem Umfeld der SPD
und noch linkerer Parteien.
Gemäß Fachleuten gehen von legalen Waffenbesitzern jedoch kaum
Gefahren für die öffentliche Sicherheit aus, so z.B. W. Dicke von der GdP: "Nur 0,03 Prozent der Straftaten würden mit legalen Waffen begangen." ( http://www.ffh.de/service/11956.php ) oder "Legale Waffen spielten bei Verbrechen so gut wie keine Rolle, hatte der Bremer Rechtspsychologe Dietmar Heubrock 2008 bei einer Anhörung vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages erklärt." ( http://www.badische-zeitung.de/deutschland-1/45-millionen-waffen-sind-im-umlauf--12577725.html )
Trotz 7-10 Millionen registrierten Legalwaffen kann man meines Erachtens auch nicht behaupten, dass wir in Anarchie und Auseinandersetzungen mit
Schusswaffen versinken. Das Übel erscheinen mir eher illegale zu sein.
Würden Sie mir zustimmen können, dass eine mengenmäßige Beschränkung
von registrierten, adäquat verschlossenen Schusswaffen unsinnig ist (als Tatwaffe genügt ja bereits eine) bzw. eine noch weiter verlängerte Wartezeit auf das eigene Präzisionssportgerät dem Schießsport abträglich ist?
Halten Sie für Fangschüsse des Jägers sowohl den Besitz von Kurzwaffen als auch die sofort zugriffsbereite Muntion zur Erlegung verunfallten Wildes ebenso wie ich für sinnvoll und im Sinne der Waidgerechtigkeit und des Naturschutzes geboten?
Können Sie sich somit meiner Einschätzung anschließen, dass diese Tat
absolut nicht möglich gewesen wäre, wenn bereits nach geltendem Recht
bei der Aufbewahrung der Waffe vorgegangen wäre und dass daher jegliche o.g.
weitere Verschärfungen keinen zusätzlichen Sicherheitsgewinn bringen?
Sehr geehrter Herr Eulering,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Waffenrecht.
Um es vorweg zu sagen: Ich teile Ihre Ansicht weitestgehend, dass wir -- auch unter dem Eindruck der schlimmen Vorfällen in Winnenden -- jetzt nicht in einen blinden Aktionismus verfallen sollten. Das Waffenrecht wurde in der Vergangenheit bereits deutlich verschärft. Wenn alle Vorschriften, insbesondere zur Lagerung von Waffen eingehalten worden wären, hätte das Drama vielleicht auch einen anderen Verlauf genommen. Fakt ist, dass sich die überwältigende Mehrheit der legalen Waffenbesitzern an die Sicherheitsvorschriften hält, weil sie um die Gefahr und die damit verbundene Verantwortung weiß. Daher halte ich auch eine mengenmäßige Beschränkung für fragwürdig, zumal völlig unklar ist, wie hoch die Anzahl der erlaubten Waffen pro Person denn liegen sollte. Wie Sie richtig sagen, reicht ja bereits eine Waffe aus, um fürchterliches Unheil anzurichten.
Kritisch sehe ich ferner den Vorschlag, Waffen zentral an einem Ort aufzubewahren. Hierdurch würden wahre Waffenlager entstehen, die durch den durchschnittlichen Sport- oder Jagdverein nicht mehr zu sichern wären. Auch die getrennte Aufbewahrung von Munition und Waffen ist -- zumindest für Jäger - mehr als fragwürdig. Wie Sie ebenfalls schreiben, erfüllen Jäger durch ihren Einsatz bei verunfalltem Wild, übrigens Tag und Nacht, eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die man ihnen nicht noch zusätzlich erschweren sollte.
Meiner Ansicht nach müssen daher einerseits die geltenden gesetzlichen Vorschriften konsequent umgesetzt werden. Andererseits muss noch stärker an das Pflichtbewusstsein der legalen Waffenbesitzer appelliert werden, sich beim Umgang und der Aufbewahrung der Waffen der ständigen hohen Verantwortung bewusst zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Herrmann, MdB