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Frage von Lukas B. •

Frage an Jürgen Herrmann von Lukas B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Herrmann,

Viele Ihrer Kollegen im Verteidigungsausschuss sind wie Sie Anhänger der Wehrpflicht, daher würde mich Ihre Meinung zu meinem Fall interessieren.
Ich bin in der 12. Klasse vom Kreiswehrersatzamt tauglich nach dem Tauglichkeitsgrad 2 gemustert worden und habe bei der Musterung angegeben, dass ich gerne den Wehrdienst (eventuell sogar verlängert) bei der Bundeswehr ableisten möchte und das direkt nach meinem Abitur.
Nach meinem Abitur habe ich die Aufforderung des Kreiswehrersatzamtes, mich trotz möglicher Einberufung um einen Studienplatz zu bewerben ernst genommen und habe das Studium der BWL aufgrund der fehlenden Einberufung im Herbst 2005 aufgenommen. Mehr als 1 Jahr nach meinem Abitur und mitten im Studium erhielt ich dann den Einberufungsbefehl zur Bundeswehr.
Aufgrund der hohen Kosten, die mir bis zu diesem Zeitpunkt schon entstanden sind, konnte ich eine Zurückstellung bis zum Ende des Bachelorstudiums erwirken, die sich aufgrund des Wehrrechtsänderungsgesetzes nun auch auf den Master ausdehnen ließ.
Bei meiner Nachfrage beim Kreiswehrersatzamt, wie es denn nach dem Master weitergehen würde, wurde mir gesagt, dass ich ja ein halbes Jahr nach dem Master 25 würde und ich es drauf ankommen lassen solle, denn mit dem 25. Lebensjahr sei für mich keine Einberufung mehr möglich. Für mich ist allerdings das Problem, dass mir zum jetzigen Zeitpunkt schon zwei Vertragsangebote zum Berufseinstieg vorliegen, die ich aufgrund der rechtlichen Situation mit der Bundeswehr nicht eingehen kann.
Nun möchte ich Sie fragen, ob nicht gerade diese Situation zeigt, wie ungerecht und kompliziert dieses System ist. Als Berufseinsteiger und damit Steuerzahler könnte ich meiner Ansicht nach dem Staate mehr dienen, als wenn ich als Wehrdienstleistender dem Steuerzahler auf der Tasche liege.
Was kann ich nun tun, um mich aus der Situation zu befreien und was meinen Sie könnte die Politik tun, um solche Situationen in Zukunft zu vermeiden?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Bennemann,

danke für Ihre Anfrage zum Thema Wehrpflicht.

Wie Sie richtig sagen bin in ein bekennender Befürworter der Wehrpflicht, weil ich glaube, dass es wichtig ist, diesem Staat und seiner Gesellschaft auch etwas zurückzugeben – als Ausgleich für die Sicherheit, die umgekehrt jedem Einzelnen hier von der Allgemeinheit gewährt wird. Der Staat hat zudem ein Interesse daran, für seine Verteidigung entsprechende Vorsorge zu treffen. Wer sollte dafür denn einstehen, wenn nicht die Bürger selbst.

Daher geht es m. E. nicht um die Frage, ob man dem Staat auf der Tasche liegt.

Auf der anderen Seite sollte dieser gravierende Eingriff in die persönlichen Rechte einen Staatsbürgers möglichst schonend erfolgen und ihn nicht mehr belasten als unbedingt notwendig. Dies kann allerdings nicht zu einer rein individualistischen Behandlung des Einzelnen führen, da die Verwaltung dies schlicht nicht zu leisten vermag. Sie sind vom zuständigen Kreiswehrersatzamt für tauglich für den Dienst in den Streitkräften befunden worden. Leider konnte man sie wohl direkt nach dem Schulabschluss nicht einziehen. Dies kann nun mal nicht garantiert werden, da sonst die überwältigende Zahl der Schulabgänger nur zum Ende eines Schuljahres, sprich zum Juli eingezogen werden könnten. Die ist logistisch nicht zu leisten. Um im Folgenden den Nichteingezogenen keine besondere Härte erwachsen zu lassen, hat man Ausnahmen von der Einziehung geschaffen, die es dem Einzelnen erlauben, seine Ausbildung oder sein Studium vor Ableisten der Dienstpflicht zunächst anzufangen bzw. zu beenden. Von dieser Regelung haben auch Sie profitiert.

Dies bedeutet aber keine vollständige Befreiung von der Wehrpflicht. Sie müssen Ihrer Pflicht eben nach Ihrem Abschluss nachkommen (allein um nicht die zu benachteiligen, die schon vorher gezogen wurden).

Das System wie wir es haben versucht eben soweit wie möglich auf die persönlichen Belange des Einzelnen Rücksicht zu nehmen. Auf der anderen Seite kann es eine gewisse Einschränkung und Belastung nicht ausschließen. Entweder steht die Wehr- oder Ersatzpflicht eben vor der Ausbildung oder dem Studium an und bedingt hier dadurch einen späteren Einstieg. Oder man fängt eben ohne Zeitverzögerung an zu studieren und muss seiner Dienstpflicht danach nachkommen, was einen späteren Einstieg in die Berufswelt nach sich zieht. Dadurch kann es natürlich dazu kommen, dass der bereits zugesagt Studienplatz anderweitig vergeben oder der in Aussicht stehende Arbeitsplatz wegfällt. Das ist für den Einzelnen in der jeweiligen Situation mit Sicherheit nicht leicht, dennoch lässt sich dies wohl in meinen Augen leider nicht vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Herrmann, MdB

PS: Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihren Fall hier an dieser Stelle nur allgemein beantworten will. Ich stehe Ihnen aber selbstverständlich auch für konkrete Fragen zur Verfügung - dann aber wenden Sie sich bitte direkt an mein Berliner Büro.