
Da der Arbeitsvertrag aber weiterhin besteht, bekommen auch Langzeitkranke die Energiepauschale
Da der Arbeitsvertrag aber weiterhin besteht, bekommen auch Langzeitkranke die Energiepauschale
leider sind für Rehabilitanden vorerst keine Einmalzahlungen vorgesehen. Lediglich Rentnerinnen und Rentner, Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler sind für Einmalzahlungen vorgesehen.
Da der Arbeitsvertrag aber weiterhin besteht, bekommen auch Langzeitkranke die Energiepauschale
Da der Arbeitsvertrag aber weiterhin besteht, bekommen auch Langzeitkranke die Energiepauschale
Rentnerinnen und Rentner erhalten zum 1. Dezember 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Die Energiepreispauschale wird einmalig ausgezahlt und ist einkommensteuerpflichtig.
Zu deiner Frage, solltest Du 2022 noch Krankengeld als Lohnersatzleistung bekommen haben, müsstest Du berechtigt sein. Dann allerdings vermutlich mit der Steuererklärung 2022.