Frage von Ellen M. • 04.09.2022
Hallo, Bin seit Anfang April 2022 krank geschrieben, bekomme jetzt Krankengeld von meiner Krankenkasse Mein Arbeitsverhältnis besteht noch, Bekomme ich auch den energiebonus , und von wem
Antwort von Josip Juratovic SPD • 06.09.2022
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Arbeitgeber müssen die EPP auszahlen, wenn der Arbeitnehmer im Jahr 2022 anspruchsberechtigende Lohnersatzleistungen bezieht und am 1. September 2022 in einem aktiven ersten Dienstverhältnis steht.
Wenn man demnach länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist, läuft die Lohnfortzahlung aus und wird durch Krankengeld ersetzt. Da der Arbeitsvertrag aber weiterhin besteht, bekommen auch Langzeitkranke die Energiepauschale.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic