Frage von Heike M. • 02.09.2022
Guten Tag, steht mir die Energiepauschale im folgenden Fall zu? Ich beziehe die EU-Rente und befinde mich in einer Anstellung auf Minijobbasis. Ich bin seit April krankgeschrieben.Also nur Rente zZt
Antwort von Josip Juratovic SPD • 06.09.2022
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Rentnerinnen und Rentner erhalten zum 1. Dezember 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Die Energiepreispauschale wird einmalig ausgezahlt und ist einkommensteuerpflichtig. Die Auszahlung für die Rentnerinnen und Rentner erfolgt über die Deutsche Rentenversicherung. Es wird sichergestellt, dass keine Doppelzahlung erfolgt. Der Bund wird eine entsprechende Einmalzahlung auch für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic