Guten Tag Herr Juratovic, meine Frage ist ? Habe ich auch noch Anspruch auf d. Energiekosten?
Sehr geehrter Herr Juratovic, ich bin seid 4. März 2022 an Debressionen erkrankt und beziehe bis Ende Sept noch Krankengeld! Fange aber am 1.10. 22 wieder an zu Arbeiten aber in einer neuen Firma, weil ich als Pflegehelferin da nicht mehr Arbeiten kann. Würde ich dann trotzdem von d. Alten Firma ein Energiebonus noch kriegen hab ich da noch Anspruch drauf? Mfg Frau j..
Sehr geehrte Frau J.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Arbeitgeber müssen die EPP auszahlen, wenn der Arbeitnehmer im Jahr 2022 anspruchsberechtigende Lohnersatzleistungen bezieht und am 1. September 2022 in einem aktiven ersten Dienstverhältnis steht.
Wenn man demnach länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist, läuft die Lohnfortzahlung aus und wird durch Krankengeld ersetzt. Da der Arbeitsvertrag aber weiterhin besteht, bekommen auch Langzeitkranke die Energiepauschale.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic