
(...) Asylbewerber, die unser Zufluchtsrecht in Anspruch nehmen wollen, müssen sich in jeder Hinsicht an unser Recht und unsere Ordnung halten. Dazu zählt selbstverständlich, dass weder Gewalt gegen Personen oder Sachen oder auch Mobbing gegen bestimmte Personengruppen hingenommen werden können. (...)