Frage an Johannes Singhammer von Wolfgang S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Singhammer.
Gibt es denn keine Möglichkeit gewalttätige Asylbewerber nach einer erkennungsdienstlicher Behandlung (um spätere Wiedereinreise zu verhindern) sofort des Landes zu verweisen? Wenn nein warum nicht?
Warum haben wir keinen Repatrierungsbeauftragten in der Bundesregierung?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Sarholz
Sehr geehrter Herr Sarholz,
für Ihre Frage danke ich Ihnen.
Asylbewerber, die unser Zufluchtsrecht in Anspruch nehmen wollen, müssen sich in jeder Hinsicht an unser Recht und unsere Ordnung halten. Dazu zählt selbstverständlich, dass weder Gewalt gegen Personen oder Sachen oder auch Mobbing gegen bestimmte Personengruppen hingenommen werden können. In erheblichen strafrechtlichen Fällen greifen gesetzliche Ausschlusskriterien für Asylrecht. In weniger schweren Fällen können entsprechende Asyl-Verfahren vorrangig entschieden werden, so dass dann bei einer ablehnender Entscheidung die Aufenthaltsbeendigung ebenfalls beschleunigt werden kann.
Die Verteilung der Asylbewerber auf die Bundesländer wurde im "Königsteiner Schlüssel" festgelegt. Die Bundesländer sind für Unterbringungen und die ausländerrechtlichen Vollzugsmaßnahmen zuständig.
Mit freundlichen Grüßen
I.A.
Ihr Klaus Hackenschmied
Büroleiter des Bundestagsabgeordneten Johannes Singhammer
Vizepräsident des Deutschen Bundestages