
(...) Ärzten wird prinzipiell geraten, Gutachten in laienverständlicher Sprache zu verfassen. Zwar gibt es keine gesetzlichen Vorschriften für Aufbau und Inhalt medizinischer Gutachten, allerdings erfolgt eine Orientierung an Empfehlungen und Leitlinien, wie beispielsweise an der S2k-Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Fachgesellschaften (AWMF): „Allgemeine Grundlagen der medizinischen Begutachtung". Darin heißt es auf S. 12: „Der gutachtende Arzt muss darauf Rücksicht nehmen, dass der Auftraggeber in der Regel nur über begrenzte medizinische Kenntnisse verfügt und oft große Schwierigkeiten mit der medizinischen Terminologie hat. (...)