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Frage von Kalle H. •

Frage an Johannes Singhammer von Kalle H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Singhammer,

laut dem BR haben Sie zur Problematik der Hetze gegen christliche Asylbewerber aus dem Mittleren Osten durch muslimische Asylbewerber gesagt, dass man diese gemeinsam Unterbringen solle. Das kann jedoch keine Lösung des Problems sein, sondern ist die Kapitulation des Rechtsstaates gegenüber einer Gruppe von zunächst in der Bundesrepublik geduldeten Personen, die offenbar nicht bereit sind, die freiheitlich demokratische Grundordnung anzuerkennen und mitzutragen. Ziel kann doch nur sein, dass jeder Asylbewerber in den staatlichen Unterkünften unabhängig von Konfession, sexueller Orientierung, Geschlecht usw. sicher ist. Abschließend sei gesagt, dass die vom BR und der Zeit geschilderten Fälle nur die Spitze des Eisberges sind.

Daher meine Fragen Sie:

1. Welche Schritte sollen Ihrer Meinung nach gegen die Täter ergriffen werden?
2. Wie wollen Sie sicherstellen, dass auch in Asylbewerberheimen die freiheitlich-demokratische Ordnung unseres Grundgesetzes durchgesetzt wird?
3. Wie soll ihrer Meinung nach mit Asylbewerbern verfahren werden, die durch ihre Äußerungen und Haltung erkennen lassen, dass sie die Freiheitsrechte unserer Republik nicht akzeptieren, sondern in ihrem Umfeld oder durch öffentliche Agitation versuchen durch islamische Moral- und Rechtsvorstellungen geprägte Verhältnisse durchzusetzen.

Für Ihre Arbeit im Bundestag wünsche ich Ihnen weiterhin alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Kalle Holzfuß

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Holzfuß,

für Ihre Zuschrift und Ihre Fragen danke ich Ihnen.

Zunächst muss ich Sie korrigieren: Ich habe in der Sendung „Report“ als Sofort-Reaktion auf die Übergriffe keine gemeinsame Unterbringung gefordert, sondern eine getrennte Unterbringung.

Es gibt immer wieder Hinweise, dass sich Täter und Opfer in einem Auffanglager in Deutschland wiederfinden. Es kann nicht sein, dass traumatisierte Opfer von den Tätern wieder verhöhnt und weiter gemobbt werden. Die getrennte Unterbringung, die ich gefordert habe, ist aber nur die zweitbeste Lösung, so müssen Verfahren entwickelt werden, um möglichst zu vermeiden, dass Täter das Asylrecht nutzen, um Diskriminierung oder Verfolgung von Christen hier fortzusetzen. Solche Täter sollten gar nicht erst in Deutschland einreisen können.

Die Achtung der Religionsfreiheit in Deutschland ist unverzichtbar. An jedem Ort in Deutschland, natürlich auch in jedem Asylbewerberheim, gilt der deutsche Rechtsstaat. Wer in welcher Form auch immer dagegen verstößt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Auch Asylbewerber leben in keinem rechtsfreien Raum. Insgesamt muss sich die Politik jedoch klar werden, was im Rahmen des Grundgesetzes getan werden kann, um Personen, von denen bekannt ist, dass sie unsere Freiheitsrechte nicht achten, erst gar nicht zu uns kommen können.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Singhammer