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Johannes Singhammer
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Frage von Nicolas B. •

Frage an Johannes Singhammer von Nicolas B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Singhammer,

vor zwei Jahren kam mein Sohn in einem von Hebammen geführten Geburtshaus in München zu Welt.

Mit großer Besorgnis beobachte ich nun die sich immer weiter verschlechternde Situation der Hebammen. Die Hebammen leisten vor, während und insbesondere nach der Geburt also in der Anfangsphase einer Familie äußerst wichtige Arbeit.
Mir als Vater und Ehemann war es eine große Hilfe meine Liebsten in so erfahrenen Händen zu wissen. Ebenso konnte ich Antworten auf sehr alltägliche Fragen erhalten.

Im Februar diesen Jahres hat die Nürnberger Versicherung als letzter Versicherer die Haftpflichtversicherung im Hebammensegment zum Sommer 2015 gekündigt.
Wenn nun die freischaffenden Hebammen mangels Haftpflichtversicherung nicht mehr arbeiten können, wer hilft bei der Geburt?
Wer untersucht die Mütter im Wochenbett? Wer versorgt sie bei Milchstau, Brustentzündung und hilft bei der Rückbildung? Machen dann die Frauenärzte Hausbesuche?
Und wer versorgt die Neugeborenen? Wiegt sie und hilft beim Stillen? Übernehmen die Kinderärzte diese Aufgabe? Müssen die Eltern mit den Neugeborenen ständig in Überfüllten Wartezimmern sitzen?

Gerade heute, wo kaum einer seine Eltern/ Großeltern in der Nähe hat, brauchen Mütter und Väter Unterstützung. Sie brauchen einen Ansprechpartner, der ihnen neben der medizinischen Versorgung auch einen guten Start ins Familienleben ermöglicht.
Die Arbeit der Hebammen ist sehr viel wert, sie zu verlieren verheerend.

Wie sehen Sie als Vater von sechs Kindern dieses Thema und was wollen Sie diesbezüglich unternehmen?

Ich freu mich auf Ihre Antwort.
Mit besten Grüßen
Nicolas Blumenthal

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Blumenthal

die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe sowie eine angemessene Vergütung für diese - in der Unterstützung von Müttern - so wichtigen Tätigkeit ist ein wichtiges Anliegen. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag, wo ich den Gesundheitsbereich mitverhandelt habe, auch vereinbart, dass wir die Situation der Hebammen im Speziellen beobachten und für eine angemessene Vergütung sorgen werden.

Die Arbeit der Hebammen und Entbindungspfleger ist anspruchsvoll. Ihre Leistungen sind für eine den medizinischen Erfordernissen und den Wünschen von Schwangeren und jungen Müttern entsprechenden Versorgung vor und nach der Geburt von besonderer Bedeutung. Dabei ist uns wichtig, dass es in der Entscheidung der werdenden Mutter – in Rückkopplung mit der Hebamme bzw. dem behandelnden Arzt – liegt, ob sie daheim, in einem Geburtshaus, ambulant oder stationär in einem Krankenhaus entbinden möchte.

Die finanzielle Situation, insbesondere von freiberuflichen Hebammen, beschäftigt uns seit längerem. Ein besonderer Augenmerk liegt hierbei auf den steigenden Berufshaftpflichtprämien und der Vergütung der freiberuflichen Hebamme. Die Vergütung wird durch die Vertragspartner der Selbstverwaltung (Krankenkassen und Hebammen) festgelegt. In der vergangenen Legislatur haben wir die Ausgangssituation für die Verhandlungen deutlich verbessert, indem jetzt die steigenden Kosten u. a. für die Berufshaftpflichtversicherung bei den Vergütungsverhandlungen zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus wurde eine langjährige Forderung der Hebammen umgesetzt und die Leistungen zu Schwangerschaft und Geburt aus der Reichsversicherungsordnung in das SGB V überführt.

Die mit der Gesetzesänderung vorgesehene Berücksichtigung der Haftpflichtprämien konnte bereits zum Januar 2013 rückwirkend in die Vergütung der Hebammen aufgenommen werden. Danach stiegen die Vergütungen der Hebammen stufenweise um 15 Prozent nachdem bereits im Jahr 2012 eine Vereinbarung zwischen den Krankenkassen und den Hebammen geschlossen wurde, die die Übernahme der Kosten aus den Steigerungen der Berufshaftpflicht vorsah.

Darüber hinaus wurde die steigende Belastung der Hebammen durch Haftpflichtprämien im Rahmen des Bürgerdialoges der Bundeskanzlerin in der vergangenen Wahlperiode aufgegriffen. Als Ergebnis wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Hebammenverbände einberufen, um die Probleme der geburtshilflichen Versorgung in Deutschland weiter zu analysieren. Neben dem Thema der Haftpflichtversicherung wurden als weitere Arbeitsschwerpunkte die Fragen der Ausbildung, die Versorgung der Bevölkerung mit Hebammenhilfe sowie die Sicherung der Versorgungsqualität in der Geburtshilfe erörtert. Insbesondere zum Thema Berufshaftpflichtversicherung wurden weitere zuständige Ministerien wie das Bundesjustizministerium, das Bundesfinanzministerium sowie das Bundeswirtschaftsministerium und der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft hinzugezogen.

Derzeit wird der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe mit den Hebammenverbänden abgestimmt und soll noch im ersten Quartal 2014 vorgelegt werden. Da im Rahmen der Arbeitsgruppe insbesondere auch die Vorschläge der Hebammen zu einer möglichen Umgestaltung der Kostentragung der Berufshaftpflichtprämien erörtert wurden und neben der Kostenproblematik versicherungsrechtliche Fragen eine Rolle spielen, werden wir die Vorlage des Berichtes abwarten und auf dieser Grundlage mit allen Beteiligten an einer tragfähigen Perspektive für die Hebammenversorgung in Deutschland arbeiten. Wir brauchen eine nachhaltige Lösung der Haftpflichtproblematik, damit die Versorgung mit Hebammen auch dauerhaft gesichert bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Johannes Singhammer MdB