
(...) So können Unternehmen Leiharbeit unter dem Deckmantel von Werkverträgen praktizieren. Zukünftig soll dies durch klare Strukturen für Leiharbeit und Werkverträge verhindert werden. Auch die Einführung einer Überlassungshöchstdauer von grundsätzlich 18 Monaten, wonach ein/e Leiharbeiter/in nach einer Frist von eineinhalb Jahren automatisch in dem Betrieb eingestellt werden muss, stellt ein Instrument zur Durchsetzung sozialer Gerechtigkeit dar. (...)