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Frage von Martin H. •

Frage an Johannes Kahrs von Martin H. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Kahrs,

ich bin Unterstützer der "Cultural Commons Collecting Society" (C3S). Die C3S ist eine 2010 gestartete Initiative zur Gründung einer modernen Verwertungsgesellschaft für Musik. Als Gesellschaftsform hat die C3S die Europäische Genossenschaft (SCE) gewählt.

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für das Verwertungsgesellschaftengesetz
(VGG) vorgestellt, das das geltende Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ersetzen
soll. Der Entwurf ist nach Meinung des C3S inkompatibel mit dem Genossenschaftsrecht und würde in der aktuellen Form verhindern, dass die C3S als Verwertungsgesellschaft zugelassen werden kann.

Ich möchte Sie gerne auf die Pressemitteilung des C3S aufmerksam machen: https://www.c3s.cc/pressemitteilung-entwurf-zum-verwertungsgesellschaftengesetz-diskriminiert-genossenschaften/

Ich bitte Sie, dass Sie sich dafür einsetzen, dass Urheber auch Genossenschaften gründen dürfen, um Ihre Rechte kollektiv zu vertreten. Und dementsprechend der Entwurf für das Verwertungsgesellschaftengesetz angepasst wird.

Wie stehen Sie zu der C3S-Initiative bzw. auf welche Art und Weise werden Sie sich für moderne Verwertungsgesellschaften für Musik einsetzen?

Mit besten Grüßen

Martin Hinsch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hinsch,

vielen Dank für Ihr Interesse an dieser auch für Experten sehr speziellen Thematik des Wahrnehmungsrechts.

Als SPD sind wir zuallererst froh, dass in urheberrechtlichen Fragen in dieser Legislaturperiode endlich weitreichende, dringend notwendige Reformen vorgenommen werden. Besonders ist hier die Arbeit des Bundesjustizministers Herrn Heiko Maas hervorzuheben, der sich maßgeblich bei der Gestaltung dieses Gesetzesvorhaben engagierte.

Wie Sie richtig schrieben hat Herr Maas im Zuge der Konsultation des Verwertungsgesellschaftengesetzes auch die Initiative C3S befragt. Nach Rücksprache mit dem Ministerium wurde uns bestätigt, dass gerade auch die Stellungnahme der genossenschaftlich organisierten Initiative C3S in der Gesetzesformulierung berücksichtigt wurde. Entgegen der Darstellung in der von Ihnen angefügten Pressemitteilung von C3S, ist das Gesetz explizit rechtsformneutral ausformuliert. Das bedeutet, dass Verwertungsgesellschaften in jeglicher Rechtsform, wie einem Verein, einer GmbH oder einer Genossenschaft, durch die vorgeschlagenen Regelungen bedacht werden. Denn die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Mitbestimmungsregelungen sind bei allen Verwertungsgesellschaften anzuwenden, wie beschrieben, egal welche Rechtsform diese inne hat.

Die von Ihnen und dem C3S beschriebene Problematik der ausschließlich investierenden Mitglieder, welche keine Mitbestimmungsbefugnisse erhalten sollten, werden auch nach dem vorliegenden Gesetzentwurf weiterhin nicht mitbestimmunsgberechtigt, da qua Definition nur "wahrnehmungsberechtigte Mitglieder" (nach VGG) auch stimmberechtigt sind. Somit wird nach Einschätzung des Justizministeriums auch durch die Gesetzesnovellierung der Mitbestimmungsstatus beibehalten. Die genossenschaftlichen Sonderregelungen nach § 8 Abs. 2 des GenG betreffen nicht die im VGG geregelten Mitbestimmungsgrundsatz. Der Mitgliedsschaftsbegriff des VGGs unterscheidet sich hier von dem des Genossenschaftsrechts.

Damit auch C3S durch das VGG Berücksichtigung findet und als Verwertungsgesellschaft für ihre Wahrnehmungsberechtigten agieren kann, ist jedoch noch eine Zulassung durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) erforderlich. Erst dann findet das VGG auch auf C3S Anwendung.

Wir haben Ihre Bitte an den zuständigen Berichterstatter weitergeleitet, welcher sich dieser Thematik auch im Vorfeld der öffentlichen Anhörung zum Verwertungsgesellschaftengesetz am heutigen Tage nochmal angenommen hat. Zudem sind bei der aktuellen Anhörung auch zwei Vertreter der C3S-Initiative zugegen.

Falls Sie weitere Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gerne auch direkt an den zuständigen Berichterstatter meiner Fraktion Herrn Christian Flisek unter folgender Emailadresse: christian.flisek@bundestag.de

Mit freundlichem Gruß

Johannes Kahrs