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Johannes Kahrs
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Frage von Marcus S. •

Frage an Johannes Kahrs von Marcus S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Kahrs,

wissen sie, was Alewiten sind, was der Unterschied zwischen YPG und PKK ist, oder die Nusra-Front? Richtig: Das sind nur wenige von den Unzähligen Kriegsparteien in Syrien und Iraq.

Ich appelliere hiermit eindringlich an ihr Gewissen, nicht einem Bundeswehreinsatz zuzustimmen, der weder eine klare Strategie, noch ein Ziel hat. Es mag sein, dass ein Bundeswehreinsatz in dieser Region notwendig werden könnte, wer aber glaubt, dort im Moment etwas ausrichten zu können irrt.

Ein Anti-Terrorkampf kann nur funktionieren, wenn auch die Propaganda und die Sympathien in den Köpfen der Menschen bekämpft werden. Das sage ich als Student der Arabistik, der gerade seine Masterarbeit zum Thema Propagada des IS schreibt.

Deshalb frage ich sie: Wie kann es sein, dass Millionen und aber Millionen für den militärischen Kampf ausgegeben werden, aber gerade mal mikrige 50 Millionen für Prävention und Deradikalisierung in Deutschland zur Verfügung stehen? Und das obwohl fast alle der Paris-Attentäter aus Europa stammen?

Um dem IS etwas entgegen zu setzen muss als aller erstes hier angesetzt werden, bevor es zu einem Kampf in Syrien und dem Irak kommt!

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Schoft

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schoft,

vielen Dank für Ihr Interesse an dem Bundeswehreinsatz in Syrien.

Die Anschläge in Tunesien, der Türkei, dem Libanon, gegen Russland und in Paris haben gezeigt, dass der IS weit über seine kontrollierten Gebiete hinausgeht und eine globale Bedrohung für Frieden und Sicherheit darstellt. Die Anschläge vom 13. November 2015 in Paris galten nicht nur Frankreich, sondern uns allen. Sie richteten sich gegen unsere Werte und unsere Art zu leben. Deshalb ist jetzt auch die Solidarität aller Europäer gefordert. Frankreichs Präsident Hollande hat Deutschland gebeten, sich auch mit militärischen Mitteln der internationalen Allianz von insgesamt 64 Staaten in ihrem Kampf gegen den IS anzuschließen. Als NATO Partner und als einer der engsten Verbündeten sah sich Deutschland in der Pflicht nicht einfach zuzusehen wenn der Terror sich innerhalb Europas stetig ausbreitet. Eine solche Entscheidung ist nicht leicht und sollte nie übereilt getroffen werden weshalb sie auch einer sicheren Rechtsgrundlage bedarf. Im EU-Vertrag gibt es mit dem Art. 42 Abs. 7 eine EU- Beistandsklausel. "Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen (Art. 42 Abs. 7 EUV).
Am 4. Dezember 2015 hat die Bundesregierung nach langer Überlegung dem Antrag zugestimmt, militärische Mittel im Kampf gegen den IS bereitzustellen. Das Ziel dieses Mandats ist klar: es geht darum den IS zu bekämpfen, seine Rückzugsräume und Versorgungswege zu zerstören und zu verhindern, dass er sich weiter verbreitet. Das militärische Mandat ist und bleibt ein Teil eines politischen Gesamtkonzepts. Es bleibt auch weiterhin das Ziel diesen Konflikt auf diplomatischen Wege zu lösen jedoch ist der IS nicht dazu bereit. Durch diesen gesamtpolitischen Ansatz wird es möglich sein das terroristische Treiben des IS einzudämmen und damit künftig Terroranschläge zu verhindern oder zumindest zu erschweren.
Die Deradikalisierung ist ein essenzieller Teil des Plans um den IS besiegen zu können. Es ist jedoch nicht verantwortbar nur sich selbst schützen zu wollen, weshalb Deutschland die Verpflichtung angenommen hat sich an dem Syrien-einsatz zu beteiligen. Der IS ist keine Organisation die nur an einer Stelle bekämpft werden kann. Mittlerweile hat er sich zu einer globalen Terrorgruppe ausgebreitet, weshalb es wichtig ist ihn von allen Seiten zu bekämpfen, ob militärisch in Syrien oder durch eine effektive Präventionsarbeit bei uns Zuhause.

Mit
freundlichem Gruß
Johannes
Kahrs MdB