Die Bundesregierung ist weiterhin bestrebt, die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zur amtsangemessenen Alimentation auch auf Bundesebene umzusetzen und das Besoldungsrecht entsprechend anzupassen.
Gleichwohl ist vorgesehen, dass, auch wenn das Gesetz erst im kommenden Jahr beschlossen wird, alle Besoldungsberechtigten Nachzahlungen ab dem Jahr 2021 erhalten sollen.
Diese lässt sich nicht einfach beantworten, denn es kommt immer auch auf die Persönlichkeit des Einzelnen an, ob der Staatsdienst eine gute Wahl ist.
Um dieses Vorhaben möglichst zügig umzusetzen, hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat bereits einen Gesetzentwurf auf der Linie des Koalitionsvertrages erarbeitet.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat ist der gleichen Ansicht wie Sie. Familien mit Kinder in unterschiedlichem Alter haben unterschiedliche Bedarfe und auch regional gibt es erhebliche Unterschiede.
Entscheidungen über einen Motivationscoin obliegen den einzelnen Organisationen. Gern werde ich das Thema bei zukünftigen Gespräch mit BKA und Bundespolizei ansprechen.