
Das bestehende Recht bietet schon ausreichend Möglichkeiten, privates Feuerwerk zu begrenzen oder zu verbieten. In den beiden Silvesternächten 2020 und 2021 gab es ja bereits ein Verbot bzw. war im Vorfeld der Verkauf von Feuerwerk verboten und es Bestand ein An- und Versammlungsverbot.