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Johann Saathoff
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Frage von Jürgen K. •

Moin Herr Saathoff, können sie zum Sachstand der Abschaffung der Zuverdienstgrenzen bei Pensionären (wie z.B. Soldaten die mit der bes. Altersgrenze die Bundeswehr verlassen mussten) Stellung nehmen?

Berufssoldaten die aufgrund der ges. Regelungen mit erreichen der bes. Altersgrenze pensioniert wurden/werden, unterliegen ab dem erreichen der bes. Altersgrenze gem. § 5 BPolBG einer Zuverdienstgrenze auf Erwerbseinkommen in der Privatwirtschaft. Das bedeutet, dass abhängig vom Geburtsjahrgang zwischen dem 62. und max. 67. Lebensjahr (ges. Renteneintrittsalter) eine Zuverdienstgrenze besteht. Mit Blick auf den Fachkräftemangel ist diese temporäre Zuverdienstgrenze völlig kontraproduktiv und überholt. Zum einen handelt es sich bei den Soldaten nicht um Personen mit Spitzenpensionen. Zum anderen wurde durch diese Bundesregierung per Gesetz die Begrenzung des Zuverdienstes im Bereich der vorgezogenen Altersrenten ab 2023 abgeschafft. Als warum nicht auch bei den Soldaten, bei denen eh schon ein großer Betrag an Lebensarbeitseinkommen verloren geht.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Zu diesem Themenkomplex stimmen sich die beteiligten Ressorts der Bundesregierung derzeit ab. Bei dieser Frage gilt es auch die Unterschiede zwischen Renten- und Beamten-/Soldatenversorgungssystem zu beachten. Über das Ergebnis oder den zu erwartenden Abschlusszeitpunkt des Abstimmungsprozesses kann ich heute noch keine Auskunft geben. Für den Bereich der Soldaten trägt aber grds. das Bundesverteidigungsministerium die Verantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff

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