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Johann Saathoff
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Frage von Roland S. •

Finden Sie es gerecht, dass Kinder von Beamten keinen Elternunterhalt nach §94 SGB XII verrichten müssen?

Laut einem Urteil vom Bundesverwaltungsgericht am 24.01.2012 (Aktenzeichen 2 C 24.10) muss der Dienstherr die erhöhten Pflegekosten in einem Pflegeheim für die stationäre Pflege übernehmen. Die Verpflegungs-, Unterkunfts- und Investitionskosten in einer stationären Pflege wird mit Leichtigkeit über die Beamtenpension abgegolten.
Damit sind Kinder deren Eltern keine Beamten sind/waren finanziell stark benachteiligt.

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Antwort von
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Moin Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Diese Frage gehört zu dem Komplex Alimentationsprinzip, zu dem ich in den vergangenen Wochen viele Fragen erhalten habe. In dem von Ihnen genannten Urteil wird das Alimentationsprinzip ausführlich dargelegt. Die in Art. 33 Abs. 5 GG verankerte Pflicht des Dienstherrn zur Sicherstellung des amtsangemessenen Lebensunterhalts von Beamten erstreckt sich auch auf Lebenslagen, die einen erhöhten Bedarf begründen. Die verfassungsrechtliche Alimentationspflicht gebietet dem Dienstherrn, Vorkehrungen zu treffen, dass die notwendigen und angemessenen Maßnahmen im Falle von Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Geburt und Tod nicht aus wirtschaftlichen Gründen unterbleiben, weil sie der Beamte mit der Regelalimentation nicht bewältigen kann, oder dass der amtsangemessene Lebensunterhalt wegen der finanziellen Belastungen in diesen Ausnahmesituationen nicht gefährdet wird.
Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren aber auch zahlreiche Verbesserungen für Beschäftigte beschlossen, die keine Beamten sind. Kinder pflegebedürftiger Eltern werden z. B. erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro an den Pflegekosten der Eltern beteiligt.
Seit 1. Januar 2022 beteiligt sich die Pflegekasse zudem mit einem Leistungszuschlag an den Kosten einer vollstationären Pflege. Die Höhe des Zuschusses hängt davon ab, wie lange die pflegebedürftige Person bereits in Pflegeheimen lebt.
Vor diesem Hintergrund sehe ich keine starke Benachteiligung von Kindern, deren Eltern keine Beamten sind oder waren. Der öffentliche Dienst braucht Nachwuchs und das Alimentationsprinzip könnte eher ein kleiner Vorteil bei der Nachwuchsgewinnung sein.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff

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