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Antwort von Johann Saathoff
SPD
• 10.02.2023

Angesichts der ausstehenden Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes an die Maßstäbe des BVerfG ab dem Jahr 2021 verzichtet der Bund gegenüber allen Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung wie auch auf die Erhebung der Einrede der Verjährung ab diesem Jahr.

Frage von Manuel M. • 08.02.2023
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SPD
• 10.02.2023

Mit „erhöhtem Familienzuschlag“ meinte ich lediglich, dass die Anpassung zum 1.4.22 eingerechnet ist. Ich hoffe, damit konnte ich die Unklarheit bei den Kolleginnen und Kollegen im Forum Öffentlicher Dienst aufklären.

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