Erhöhung der Familienzuschläge?
Sehr geehrter Herr Saathoff,
in Ihren Ausführungen zu den vorangegangenen Frage führen Sie aus, dass eine Erhöhung des Familienzuschlages (FZ) flankierend mit dem AEZ vorgesehen ist.
Dem veröffentlichten Entwurf kann ich allerdings keinerlei Erhöhung des FZ entnehmen. Lediglich der jetzige FZ 1 (Verheiratetenzuschlag) soll gestrichen werden, bzw. mit einer unechten Besitzstandwahrung ausgestattet werden. Unecht, da die Ausgleichszulage nicht mehr den Besoldungserhöhungen unterliegen und somit nicht mehr steigen wird. D.h., dass sich die Zulage bei Pensionseintritt prozentual deutlich verringert haben wird.
Mit freundlichen Grüßen,
MM
Sehr geehrter Herr M.
vielen Dank für Ihre Frage. In meiner Antwort am 8. Februar bezog ich mich lediglich auf den AEZ, der, wie auf Seite 40 des Referentenentwurfes dargestellt, noch im Gesetzgebungsverfahren angepasst werden wird. Mit „erhöhtem Familienzuschlag“ meinte ich lediglich, dass die Anpassung zum 1.4.22 eingerechnet ist. Ich hoffe, damit konnte ich die Unklarheit bei den Kolleginnen und Kollegen im Forum Öffentlicher Dienst aufklären.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff