Referentenentwurf des BBVAngG - Wie bzw. nach welchen Kriterien wurden die Heizkosten ermittelt? Warum wurden nicht die tatsächlichen Heizkostenwerte berücksichtigt?
Sehr geehrter Herr Saathoff,
zunächst vielen Dank das sie hier bereits zahlreiche Fragen zur Besoldung beantwortet haben.
Im Referentenentwurf werden die monatlichen Heizkosten mit 129,72 Euro beziffert und daraus ergeben sich jährliche Heizkosten in Höhe von 1.556,64 Euro. Der aktuelle Heizspiegel weist für eine Wärmepumpe einen Wert von 25,91 Euro je Quadratmeter aus. Der vorgegebene Referenzwert basiert auf einer 90 Quadratmeter großen Wohnung in Bayern. Folglich entstehen monatliche Heizkosten in Höhe von 194,33 Euro oder jährliche Heizkosten in Höhe von 2331,90 Euro.
Legt man die Heizkostenwerte im Referentenentwurf mit einer 90 Quadratmeter großen Wohnung zugrunde liegt der Heizkostenpreis pro Quadratmeter bei lediglich 17,30 Euro.
Wie erklären Sie die Differenz von 8,61 Euro pro Quadratmeter?
Können Sie den Heizkostenspiegel veröffentlichen der als Basis für den Referentenentwurf benutzt worden ist.
Wie erklären Sie die unterschiedlichen Heizkostenwerte?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Für eine solch detaillierte Frage ist das Format Abgeordnetenwatch nicht die richtige Plattform. Eine solche Frage muss im weiteren Verfahren beleuchtet werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich hier nicht darauf eingehe.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff