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Johann Saathoff
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Frage von Gordon S. •

Referentenentwurf des BBVAngG - Frage zur Mietenstufe/Wohnkosten der Stadt München. Wieso wurde das 95 Prozent-Perzentil nicht beachtet?

Sehr geehrter Herr Saathoff,

nach aufmerksamen lesen und studieren des Referentenentwurfs habe ich Fragen zur Bemessung der aufgezeigten Wohnstufe der Stadt München. Im Referentenentwurf werden die Wohnkosten in Höhe von 1.171,50 Euro angegeben. Können Sie erläutern, woher dieser Wert stammt und wie sich dieser genau zusammensetzt?
Das BVerfG hat in dem Beschluss 2 BvL 4/18 in Rn 59 ausgeführt, dass das 95 Prozent-Perzentil zu nutzen ist. Der tatsächliche Wert für das 95 Prozent-Perzentil für die Stadt München liegt bei 1.379 Euro. Im Referentenentwurf werden mehr als 200 Euro weniger angegeben.

Bereits 2019 lag das 95 Prozent-Perzentil in Bayern für die KdU und Heizung nach einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit bei 1.350 Euro.

Warum wurde nicht der tatsächliche Wert des 95 Prozent-Perzentils für die Stadt München im Referentenentwurf berücksichtigt und stattdessen der niedrigere erfasst?
Stellt das nicht ein Verstoß gegen die Rechtsprechung des BVerfG dar?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Für eine solch detaillierte Frage ist das Format Abgeordnetenwatch nicht die richtige Plattform. Eine solche Frage muss im weiteren Verfahren beleuchtet werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich hier nicht darauf eingehe.

Mit freundlichen Grüßen

Johann Saathoff

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