Verfassungsmäßigkeit der Anknüpfung der Besoldung an das WoGG?
Sehr geehrter Herr Saathoff,
In seiner Entscheidung zur Berliner Beamtenbesoldung hat das BVerfG mehrfach betont, dass die Alimentierung von Beamten qualitativ etwas anderes als die von Hartz IV Empfängern ist. Die Bestimmung des Sozialhilfeniveaus zu Vergleichszwecken darf danach explizit nicht über die Mietstufen des Wohngeldgesetzes erfolgen, sondern über die 95% Perzentile der Wohnkosten. Wie ist dieser Widerspruch des Gesetzentwurfs mit dem Urteil des Bverfg 2 bvl 4/18 in Einklang zu bringen? Die Einleitung referiert das Urteil ja richtig, nur leider werden dann in der Umsetzung explizite Vorgaben gefestigter Rechtssprechung missachtet und eine Begründung der grundsätzlich zulässigen Alternative weggelassen. Geht der Bund nicht ein langfristig fiskalisches Risiko ein, wenn nun Höhergruppierungen aufgrund dieses Gesetzes erfolgen, welches später wahrscheinlich aber vom Bverfg kassiert wird und letztendlich in höherer Grundbesoldung auch für die Höhergruppierten münden könnte?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Für eine solch detaillierte Frage ist das Format Abgeordnetenwatch nicht die richtige Plattform. Eine solche Frage muss im weiteren Verfahren beleuchtet werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich hier nicht darauf eingehe.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff