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Johann Saathoff
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Frage von Johanna R. •

Referentenentwurf zur amtsangemessenen Alimentation - Wird es die Nachzahlung ab 2021 bis 30.06.2023 auch für diejenigen Bundesbeamten geben, die keinen Widerspruch eingelegt haben?

Sehr geehrter Herr Saathoff,
ich habe gegen die Besoldung in den Jahren 2021, 2022 und 2023 keinen Widerspruch eingelegt. Erhalte ich dennoch eine Nachzahlung für diese zurückliegende Zeit? Sagt der im Gesetzentwurf enthaltene Paragraf 79 (6) auch das aus oder nicht? Sprich, erhalten nur diejenigen eine Nachzahlung, die auch einen Widerspruch eingelegt haben?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich zitiere aus dem BMI-Rundschreiben vom 14. Juni 2021: „Angesichts der ausstehenden Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes an die Maßstäbe des BVerfG ab dem Jahr 2021 verzichtet der Bund gegenüber allen Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung wie auch auf die Erhebung der Einrede der Verjährung ab diesem Jahr. Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung oder Versorgung sind also ab dem Jahr 2021 nicht mehr erforderlich.“ Sie werden also auch ohne Widerspruch die Nachzahlung bis 2021 erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Johann Saathoff

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