Ich bedaure, leider kann ich der Veröffentlichung des Entwurfes an dieser Stelle nicht vorgreifen.
Die von Ihnen angesprochen Änderung bedarf einer Änderung der Verordnung. Das Verfahren zur Änderung ist im Gange.
Der aktuelle Sachstand ist, dass die Bundesregierung diesen neuen Gesetzentwurf gerade ausarbeitet. Ich gehe derzeit davon aus, dass die Verbändeanhörung in wenigen Wochen eingeleitet und der Entwurf dann auch veröffentlicht wird.
Mittel zur Verstärkung von Ausgaben im Personalsektor werden im Einzelplan 60 zentral veranschlagt. Diese Mittel beziehen sich jedoch nicht allein auf die Reform der amtsangemessenen Alimentation, deshalb kann ich leider Ihnen keine genaue Zahl nennen.
Der Abstimmungsprozess innerhalb der Bundesregierung schreitet aber voran.
Außerdem sind in diesem Vergleich auf deutscher Seite Zahlungen wie Kindergeld und Steuervergünstigungen wie der Arbeitnehmerpauschbetrag oder Grund- und Kinderfreibeträge nicht berücksichtigt. Würde man diese einberechnen, läge die Belastung in Deutschland im Vergleich zu den anderen OECD-Staaten deutlich niedriger.