
Wie auf Seite 62 unten erläutert wird, sind Leistungsberechtigte nach SGB II vom Rundfunkbeitrag befreit. Deshalb wird dieser bei der Berechnung des Regelbedarfes nicht berücksichtigt.
Johann Saathoff, MdB
Wie auf Seite 62 unten erläutert wird, sind Leistungsberechtigte nach SGB II vom Rundfunkbeitrag befreit. Deshalb wird dieser bei der Berechnung des Regelbedarfes nicht berücksichtigt.
Diese gilt nach einer Abstimmung innerhalb der Bundesregierung nicht für Soldaten.
Vor diesem Hintergrund hat das Bundesinnenministerium in Abstimmung mit dem Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sprengstoffgesetzes, des Strafgesetzbuchs und weiterer Gesetze vorgelegt.
vielen Dank für Ihre Frage. Gern werde ich diese Frage, wie von Ihnen gewünscht, intern beleuchten.
Die Verbändeanhörung zum aktuellen Entwurf läuft noch einen Monat. Ich nehme ihre Einschätzung in diesem Zusammenhang gern zur Kenntnis.
Dieses Thema wird sicher im Rahmen der laufenden Verbändeanhörung und im parlamentarischen Verfahren im Deutschen Bundestag aufgegriffen werden.