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Johann Saathoff
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Frage von Daniel W. •

Warum wird nach dem aktuellen Referentenentwurf ein Beamter der seit 2021 von A7 auf A8 Befördert wurde schlechter gestellt als ein Beamter der jetzt eingestellt wird?

Sehr geehrter Herr Saathoff,

ich muss mich jetzt schon für die Fachfrage aus dem Referenten-Entwurf entschuldigen. Aber bevor es hier zu einer Klagewelle kommt, stelle ich die Frage an Sie:

Warum wird nach dem aktuellen Referentenentwurf ein Beamter A7 in Stufe 3 gehoben, ein Beamter der 2021 Eingestellt wurde und auf A8 befördert worden ist muss die Wartezeiten abwarten?

Zum Verständnis:

1.) A7 Stufe 3 ist mehr als A8 Stufe 1

2.) Mit der Anhebung verkürzt sich die Zeit bis der Beamte in der Endstufe angekommen ist. Somit entsteht eine dauerhafte Bevorzugung.

3.) Die meisten Dienstposten A7 sind bis A8 gekoppelt, eine Beförderung über 4 Jahre somit evident wahrscheinlich.

Zwar ist im Weiteren von einer Ausgleichszahlung für alle Betroffenen die Rede, aber es bleibt ein Hohn den nicht beförderten A7 Beamten dem beförderten Beamten A8 vorzuziehen. Das kann nicht verfassungskonform sein! Sie würden die Beförderung bestrafen, ja sogar entwerten.

Bitte klären Sie dies Intern im BMI.

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