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Johann Saathoff
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Frage von Svenja D. •

Weshalb fehlen wichtige Angaben im aktuellen Referentenentwurf?

Sehr geehrter Herr Saathoff,

weshalb fehlen im Referentenentwurf (URL https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/D3/ref-BBVAngG-20082024.pdf;jsessionid=269DD40535E953F3A010484AC9B2C109.live872?__blob=publicationFile&v=2) in der Darstellung auf Seite 61 und 62 beim Bürgergeld-Empfänger die Angaben zum Rundfunkbetrag?

Wenn man seitens des BMI einen fiktives Partnereinkommen ansetzen kann, dann würde würde mich darüber hinaus interessieren, weshalb beim Bürgergeldempfänger kein Betrag für einen fiktiven Mehrbedarf angesetzt ist?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau D.,
vielen Dank für Ihre Frage. Wie auf Seite 62 unten erläutert wird, sind Leistungsberechtigte nach SGB II vom Rundfunkbeitrag befreit. Deshalb wird dieser bei der Berechnung des Regelbedarfes nicht berücksichtigt. Wie ebenfalls in der Begründung erläutert wird, ist es durchaus zeitgemäß, das Partnereinkommen bei der Bemessung der Alimentation in den Blick zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff

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