(...) Ihr leerer Stuhl denkt nicht, will nicht, handelt nicht. Wer nicht zur Wahl geht, trifft keine nachvollziehbare Entscheidung, wofür oder wogegen er sein könnte. Was immer das Motiv sein mag, der Wahl fernzubleiben - wir können es nicht erraten. (...)
(...) Gäbe es in Deutschland eine Wahlpflicht, dann könnten für die Nichtteilnahme an einer Bundes-, Landtags- oder Europawahl Bußgelder verhängt werden, die aber wie bei Falschparken oder dem Nicht-Aufsammeln von Hundekot sicher feste Beträge hätten. Das ist übrigens in anderen Ländern gängige Praxis, in der Türkei beispielsweise auch viel teurer als mein 50-Euro-Vorschlag (dort kostet es 130 Euro, wenn man nicht zur Wahl geht). (...)
(...) Dort musste man mit dem Besuch von "Wahlhelfern" an der eigenen Haustür rechnen, wenn man bis halb sechs noch nicht im Wahllokal aufgetaucht war. Nicht Repression ist meine Idee, sondern staatsbürgerliche Pflichterfüllung. (...)
(...) Wir machen sicher auch viele Fehler, aber wenn Sie von Ihrem Recht keinen Gebrauch machen, uns für diese Fehler bei der nächsten Wahl zur Rechenschaft zu ziehen, dann lassen Sie sich die Chance entgehen, Ihre Meinung in nachvollziehbarer und zählbarer Weise zu äußern. Und wenn Ihnen wirklich keine der Parteien wählbar erscheint - geben Sie meinetwegen einen leeren Wahlzettel ab oder machen Sie ihn ungültig, aber bitte lassen Sie uns nicht im Zweifel, ob Sie am Wahltag nur keine Zeit hatten, oder keine Lust, oder das Wetter zu schlecht oder zu gut fanden, um ins Wahllokal zu gehen - oder ob Sie wirklich fundamentale Kritik an der Politik äußern wollen, indem Sie der Wahl fernbleiben. (...)
(...) natürlich haben Sie recht mit Ihrer Beobachtung, dass zur Einführung einer Wahlpflicht in Deutschland zunächst eine Änderung des Grundgesetzes vorgenommen werden müsste. Ich gebe mich auch nicht der Illusion hin, dass hierfür die erforderliche Mehrheit zustande käme, wenn man dies derzeit ernsthaft verfolgen wollte. (...)
(...) Für die drei Abstimmungen, bei denen ich mich nicht beteiligt habe, sind mir jeweils 50 Euro von meiner Aufwandsentschädigung abgezogen worden. Auch für versäumte Sitzungstage sieht der Bundestag eine entsprechende Geldbuße vor. (...)