Frage an Jörn Thießen von Joachim P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Professor Jörn Thießen,
Ihre Idee ( http://www.welt.de/In ), strafbewehrt eine allgemeine Wahlpflicht einzuführen, ercheint im ersten Moment als Königsweg, die allgemeine Wahlbeteiligung erfolgreich zu erhöhen. Dass diese Idee allerdings von Ihnen als MdB kommt, der über seine Partei in den Genuss der Wahlkampfkosten- Kopfpauschale des Bundes kommt, verleiht ihrer Idee ein gewisses Gechmäckle der besonderen Art der Parteienfinanzierung“Nachtigall!, ich hör dir trapsen!?“.
Da frage ich Sie, passen in eine gesellschaftspolitische Wirklichkeit, wie der unserigen, nicht besser finanzielle Anreize, um zur Wahl zu gehen als strafbewehrte Pflichten?
Wie wäre es, wenn jeder/e Wähler/in nach dem „Gang“ zur Wahlurne, einen politischen Bildungs- Scheck in 2o- facher Höhe der bisherigen Kopfpauschale für die Parteien erhält?, um Mitgliedschaften in verfassungsgemäß zugelassenen Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, Verbänden, Wählergemeinschaften, Bürgerinitiativen finanzieren zu können. Hätte das nicht den Gewinn, dass sich selbst Hartz IV Empfänger/innen Beitragszahlungen für Mitgliedschaften in Parteien, Gewerkschaften, Verbänden, Kirchen, Zeitungsabonnements wieder unabhängig von „Paten/innen“ leisten können, die, von Fall zu Fall, nach Offenbarung persönlicher Armut, die Zahlung der monatlichen Mitgliedsbeiträge von Hartz IV Empfängern/innen für politische Meinungsbildung „spendabel“ wie prekär übernehmen (s. a. die Antwort von Olaf Scholz zu meiner Frage des Mitgliederschwunds in der SPD bei Hartz IV Empfängern/innen www.abgeordnetenwach.de).
Könnten darüberhinaus nicht beanspruchte Bildungs- Scheck von wahlberechtigten Bürgern/inen wg. Fernbleiben vom Wahlgang treuhänderisch von einer Partei des „Leeren Stuhls“ für die Partei der Nichtwähler/inen in Landtagen, Bundestag, Europaparlament mit besonderen basisdemokratisch plebiszitären Rechten organisiert und meinungs- wie willensbildend eingesetzt werden?
tschüss
Joachim Petrick
Lieber Herr Petrick,
brauchen Sie wirklich einen finanziellen Anreiz, um zur Wahl zu gehen?
Ich verstehe Ihren Ansatz, Sie bringen scheinbar gute Argumente, auch wenn vielleicht nicht alle gleichermaßen ernst gemeint sind. Eins muss ich aber festhalten: Es gibt keine Partei der Nichtwähler. Ihr leerer Stuhl denkt nicht, will nicht, handelt nicht. Wer nicht zur Wahl geht, trifft keine nachvollziehbare Entscheidung, wofür oder wogegen er sein könnte. Was immer das Motiv sein mag, der Wahl fernzubleiben - wir können es nicht erraten. Wie man aus dieser diffusen Kenntnislage eine Interessensvertretung der Nichtwähler ableiten wollte, müsste mir mal jemand erklären.
Herzliche Grüße
Jörn Thießen