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Jörn Thießen
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Frage von Thorsten M. •

Frage an Jörn Thießen von Thorsten M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Thiessen,

ich gehe davon aus, daß die folgende Äußerung von Ihnen korrekt zitiert wurde.
"Der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörn Thießen hat angesichts der schlechten Beteiligung an der Europawahl eine Wahlpflicht in Deutschland gefordert."

Damit verstoßen Sie gegen das Grundgesetz § 38 (1) und (2)
Der schnelleren Auffindbarkeit halber, habe ich die Texte für Sie herausgesucht:

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.

Bei einer Wahlpflicht kommen mir ganz, ganz dunkle Assoziationen von längst überwunden geglaubten dunklen Zeiten der deutschen Geschichte.
Wenn ich mich recht entsinne, haben Sie Ihr Mandat als Bundestagsabgeordneter als Resultat einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleicher und geheimer Wahl bekommen. Sprich, Sie erkennen das Grundgesetz als valide Grundlage an.

Wie lösen Sie diesen offensichtlichen Widerspruch zwischen dem immer noch geltenden Grundgesetz und Ihrer Forderung eine Wahlpflicht einzuführen, auf?

Portrait von Jörn Thießen
Antwort von
SPD

Lieber Herr Michels,

natürlich haben Sie recht mit Ihrer Beobachtung, dass zur Einführung einer Wahlpflicht in Deutschland zunächst eine Änderung des Grundgesetzes vorgenommen werden müsste. Ich gebe mich auch nicht der Illusion hin, dass hierfür die erforderliche Mehrheit zustande käme, wenn man dies derzeit ernsthaft verfolgen wollte. Meine Forderung ist allerdings weder dunkel noch auch nur originell - einige Staaten, wie etwa Belgien oder Australien, die unzweifelhaft demokratisch verfasst sind, haben eine Wahlpflicht.

Herzliche Grüße
Jörn Thießen