
(...) Ihre Ausführungen, dass bestimmte Nutzfahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit sind und dadurch hierüber keinen Beitrag zur Infrastrukturfinanzierung leisten, sind zutreffend. Von entscheidender Bedeutung ist dabei allerdings die von den entsprechenden Kraftfahrzeugarten erbrachten Verkehrsleistungen. Bezogen auf die von Ihnen genannten Baumaschinen und landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist diese so gering, dass sie in der Verkehrsstatistik keine Rolle spielt. (...)