Frage an Jörg Bode von Cyrille M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Bode,
Sehr geehrte Frau Langhans,
Sehr geehrter Herr Adasch,
vor kurzem wurde in einer offiziellen Polizeianzeige einer der betroffenen als "farbig" bezeichnet.
Finden Sie es in Ordnung, ein Bürger als farbig zu bezeichnen? Ich würde es als unbewust diskriminierender Alltagspraxis bezeichnen.
Was hat Ihre Partei überhaupt vor, diskriminierende Praktiken in der Gesellschaft erzieherisch zu bekämpfen?
Mit freundlichen Grüssen
Sehr geehrte Frau Mpumuliza,
da ich den Sachverhalt nicht kenne, kann ich nur eine oberflächliche Antwort geben.
Sofern es sich um eine Anzeigenaufnahme der Polizei zur Weiterbearbeitung handelt, ist natürlich die Hautfarbe ein nicht unwesentliches Identifikationsmerkmal und muss auch aufgenommen werden. Sollte es sich um einen Pressebericht der Polizei handeln, so hätte natürlich auf die Bezeichnung "farbig" verzichtet werden sollen. Wobei ich hier niemandem Absicht oder Diskriminierung unterstellen würde. Auch kann man nicht automatisch davon ausgehen, das die Bezeichnung "farbig" so von der Polizei verwandt worden ist, sie kann auch später bei der Zusammenfassung in der Presse entstanden sein.
Wir werben für ein offenes und tolerantes Weltbild, dass die Unterschiede der einzelnen Menschen als Bereicherung versteht und zur Selbstverständlichkeit werden lässt.
Viele Grüße
Jörg Bode, MdL