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Joe Weingarten
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Frage von Andrea K. •

Frage an Joe Weingarten von Andrea K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Weingarten,

bekanntermaßen ist die Vergütung für gesetzliche Betreuung seit 12 Jahren nicht mehr erhöht worden. Der Bundesrat hat das im Bundestag verabschiedete Gesetz zur Erhöhung der Vergütung um 15 % von der Tagesordnung genommen und somit verhindert das kurzfristig eine Verbesserung der Einkommenssituation für Berufsbetreuer und Betreuungsvereine ermöglicht wird. Die Stundensätze liegen zwischen 27 und 44 €, wobei von diesem Stundensatz sämtliche Ausgaben (Versicherungen, Krankenkasse, Rentenvorsorge, , Büromaterial, Fahrtkosten etc.) zu begleichen sind. Erschwerend kommt hinzu, das man erst drei Monate nach Betreuungsbeginn erstmals einen Vergütungsantrag stellen kann. Bis dann Geld auf dem Konto eingeht vergehen durchschnittlich nochmals ca. 18 Tage. Da die Stundenzahl pauschal abgerechnet werden, erhält man ein Jahr nach Betreuungsbeginn zwischen minimal 2 und maximal 4,5 Stunden pro Monat für einen Betreuten vergütet.
Nach der UN-Behindertenrechtskonvention soll den Betroffenen möglichst viel Selbstständigkeit ermöglicht werden und der Betreuer hauptsächlich unterstützend tätig sein. Wie soll dies bei einem Zeitkontingent von 2 Stunden im Monat möglich sein, da neben dem persönlichen Kontakt zum Betreuten ja auch noch der gesamte organisatorische Bereich wie z.B. Antragsstellungen, Briefverkehr, Berichte zu erledigen ist. Bsp: eine langjährige Betreute möchte aus dem Pflegeheim wieder in eine eigene Wohnung ziehen. Hierzu müssen Anträge bei den Ämtern gestellt, eine passende Wohnung gesucht, ein Mietvertrag abgeschlossen, eine Bankverbindung eingerichtet, ein Pflegedienst beauftragt, ambulant betreutes Wohnen und der Umzug organisiert werden. Wie soll man dies in 2 Stunden erledigen?? Eine faire Vergütung müsste eine Stundensatzerhöhung (für 27 € bekommen Sie keinen Handwerker) und eine höhere Stundenpauschale berücksichtigen.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau K.,

ich finde Ihre Begründung überzeugend und werde mich für eine Erhöhung von Stundensatz bzw. Stundenpauschale einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joe Weingarten

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