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Joachim Pfeiffer
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Frage von Uwe S. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Uwe S. bezüglich Recht

Die zur Zeit laufenden Diskussionen zur Jugendkriminalität, vor allem durch die Vertreter der staatstragenden Parteien, ist für mich unverständlich. Hätten wir keinen Wahlkampf, wäre das Thema schon längst durch.
Das Problem des Nichtrespektierens der körperlichen Unversehrtheit ist meines Erachtens ausschließlich darin zu sehen, dass die Körperverletzungsparagraphen immer noch im StGB als Antragsdelikte gewertet sind und somit größtenteils auf den Privatklageweg verwiesen werden. Wann bejaht eine Staatsanwaltschaft schon mal öffentliches Interesse???
Mich hätte mal Ihre Meinung dazu interessiert, ob man nicht alle Delikte z.N. der körperlichen Unversehrtheit als Offizialdelikte ausweisen müßte.
Mit freundlichen Grüßen
Stoschus

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Stoschus,

Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11.01.07 zum Thema Körperverletzung als Antragsdelikt.

Jugendgewalt ist ein Thema, das die Gesellschaft bewegt. Daher ist es aus meiner Sicht selbstverständlich, dass es auf die politische Tagesordnung gesetzt wurde. Hier müssen Schritte in die Wege geleitet werden, damit dieses Problem entschärft wird.

Die einfache Körperverletzung zum Offizialdelikt zu machen, ist dabei bereits von verschiedenen Seiten vorgeschlagen worden. Diesen Schritt befürworte ich jedoch nicht. Das würde nämlich bedeuten, dass die Staatsanwaltschaft beispielsweise jeder angezeigten Ohrfeige aus einem Nachbarschaftsstreit nachgehen müsste. Damit würde der Gesetzgeber der Staatsanwaltschaft eine zusätzliche Last aufbürden, die weder gewollt ist, noch leistbar wäre. Bei den Fällen, die in letzter Zeit die Öffentlichkeit geschockt haben, ist die Staatsanwaltschaft bereits zur Strafverfolgung verpflichtet. Zum einen ist bereits eine gefährliche Körperverletzung (z.B. mittels Waffeneinsatz oder gemeinschaftlich Beteiligung oder durch einen hinterlistigen Überfall) ein Offizialdelikt, zum anderen kann bei jugendlichen Beschuldigten, gegen die Privatklage nicht erhoben werden kann (§ 80 Abs. 1 JGG), das öffentliche Interesse nicht verneint werden. Auch lässt sich die Aussage, wonach die Staatsanwaltschaft bei Antragsdelikten regelmäßig das öffentliche Interesse verneine, nicht empirisch belegen. Viele der gegenwärtig diskutierten Maßnahmen zur Verschärfung des Jugendstrafrechts sind seit langem Forderungen der Union. Bereits in den Koalitionsverhandlungen waren diese ein wichtiges Thema. Die SPD hat jedoch verhindert, dass beispielsweise ein volljähriger Straftäter, der ja immerhin die volle Geschäftsfähigkeit hat, zum Wehrdienst einberufen wird, Autofahren darf und sogar Bundestagsabgeordneter werden kann, auch strafrechtlich wie ein Erwachsener zu behandeln ist und nicht wie der 14-jährige Ladendieb. Neben vielen sozialen Maßnahmen auf der einen Seite, die die Integration auffälliger Jugendlicher in unserem Staate fördern, muss der Staat aber auf der anderen Seite, klare und auch wirklich wirksame Regeln aufstellen. Jeden Kriminellen müssen eindeutige Grenzen gesetzt werden und er muss spüren, dass er etwas falsch gemacht hat. Dies ist aus meiner Sicht wichtig für ein friedliches Zusammenleben und den Schutz der unbescholtenen Bürger in unserem Land.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB