Frage an Joachim Pfeiffer von Helga L. bezüglich Familie
Sehr geehrter Her Dr. Pfeiffer,
wozu braucht das Parlament wieder ein teures Gutachten zur Erimittlung des Existenzminimums für Kinder?
Erstens ist m.W. der Hartz IV-Satz für Kinder bereits höher als das Kindergeld.
Zweitens weiß jeder der Kinder hat, dass 154 Euro pro Monat nie und nimmer ausreichen, um ein Kind durchs Jahr zu bringen. Einige Posten? Essen, Kleidung (mind.3-4 Paar Schuhe pro Jahr!) Beiträge für Musikschule/Sportverein usw., Kosten für Schulexkursionen, Ausflüge, Schulmaterial, Wohnungskosten verursacht durch größeren Wohnraumbedarf usw.
Drittens: Allein die Faktoren Inflation/Steuererhöhungen sollten ausreichen, um eine regelmäßige Anpassung des Kindergeldes zu veranlassen.
4. Das Geld für exorbitantes Elterngeld ist vorhanden (übrigens auf Kosten derer, die wirklich auf größere Unterstützung angewiesen wären). Aber für 10 Euro Kindergelderhöhung brauchen Sie noch 2 Jahre??? Selbst mit dieser Erhöhung ist uns bleibt Kindererziehung natürlich ein finanzielles "Verlustgeschäft", aber ein persönlicher, unvergleichlicher Gewinn. Was aufstößt ist, dass für Fremdbetreuung Geld vorhanden ist, alles andere aber anscheinend politisch nicht mehr gewollt ist.
Die Familienpolitik der CDU befremdet mich mehr und mehr.
H.Lorenz
Sehr geehrte Frau Lorenz,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Kindergelderhöhung aus Anlass der politischen Diskussion um das Vorziehen des Existenzminimumberichtes.
Zunächst eine Information zum Existenzminimumbericht: Diesen Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern hat die Bundesregierung nach einem Beschluss des Deutschen Bundestags alle zwei Jahre vorzulegen (erstmals 1995 für das Jahr 1996 und bislang zuletzt 2006 für das Jahr 2008). Der Existenzminimumbericht ist prognostisch angelegt (Ex-ante-Berechnung). Der nächste reguläre Termin ist Ende 2008. Die Zuständigkeit liegt beim Bundesfinanzminister.
Zweck des Berichts ist es, zu überprüfen, ob die steuerlichen Regelungen zur Freistellung des Existenzminimums von der Einkommensbesteuerung (also der Grundfreibetrag bei den Erwachsenen und der Kinderfreibetrag bei den Kindern) im Berichtsjahr voraussichtlich ausreichend bemessen sind, um die tatsächliche Höhe des Existenzminimums abzudecken.
Mit dem zur Zeit gültigen 6. Existenzminimumbericht wurde zum zweiten Mal hintereinander festgestellt, dass die voraussichtliche Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Kindern exakt der Höhe des geltenden Kinderfreibetrages entspricht (nämlich jährlich 3.648 Euro je Kind) und insofern bis einschließlich 2008 kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat nun in der Abstimmung des Berichtsentwurfs vom Bundesfinanzministerium (BMF) darauf hingewiesen, dass das besagte Ergebnis zum einen durch die vorgenommenen methodischen Änderungen bei der Berechnung (in Bezug auf Datenbasis, zu Grunde gelegte Wohnungsgrößen, Mietenstufen) zustande komme und dass zum anderen – trotz nachvollziehbarer statistischer Grundlagen – politisch ein Plausibilitäts- und Kommunikationsproblem entstehe.
Da auch aus Sicht des BMF die für 2008 ermittelte Prognose bereits 2009 möglicherweise nicht mehr Bestand haben könnte, wurde zwischen BMF und Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) auf Leitungsebene vereinbart, dass abweichend vom zweijährigen Berichtsturnus im Herbst 2007 ein Zwischenbericht mit einer Prognose für das Jahr 2009 vorgelegt werde, um ggfs. noch im Jahr 2008 einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf umsetzen zu können. Im Koalitionsausschuss vom 11.11.2007 wurde jedoch auf Drängen der SPD beschlossen, diesen Bericht 2007 nicht vorzulegen.
Ich und meine Kollegen in der Union sehen dagegen in dieser Frage noch erheblichen Gesprächsbedarf. Gerade für Familien mit mehreren Kindern ist das Leben deutlich teurer geworden. Deshalb müssen wir spätestens im nächsten Jahr über eine Erhöhung des Kindergeldes diskutieren. Nach Ansicht unserer Fachleute gebe es für eine solche Maßnahme genug Spielraum im Bundeshaushalt. Dabei ist auf die Tatsache zu verweisen, dass immer weniger Kinder geboren und daher beim Kindergeld jährlich etwa 700 Millionen Euro eingespart werden. Dieser Betrag sollte meiner Ansicht nach kinderreichen Familien zugute kommen.
Das Kindergeld von 154 Euro dient jenen Eltern, die wegen ihres niedrigen Einkommens den steuerlichen Kinderfreibetrag in Höhe von 5.808 Euro nicht vollständig nutzen können. Ärmere Familien dürfen aber nicht durch ein Einfrieren des Kindergeldes schlechter gestellt werden, als diejenigen, die vom höheren Steuerfreibetrag profitieren. Gerade Bezieher kleiner Einkommen benötigen mehr Bargeld, wenn die Preise und mit ihnen das Existenzminimum steigen. In diesem Sinne werden wir weiterverhandeln.
Erlauben Sie mir auch noch eine grundsätzliche Bemerkung zu der Frage der Kinderbereuung: Ich bin der Auffassung, dass Eltern frei wählen können sollten, für welche Betreuungsform sie sich entscheiden: Ob sie ihre Kinder selbst betreuen, einer Tagesmutter anvertrauen oder in eine staatliche oder private Betreuungseinrichtung geben. Die Union hat es sich zur Aufgabe gemacht, dafür die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Dabei müssen wir auch die geänderten Familienverhältnisse berücksichtigen. Nur noch fünf Prozent der jungen Frauen sagen, sie möchten dauerhaft zu Hause bleiben. Zehn Prozent sagen, sie möchten lebenslang ausschließlich berufstätig sein. Die überwältigende Mehrheit sagt, sie möchte beides: Familie und Beruf. Inzwischen leben die wenigsten Familien das eine oder andere Prinzip dauerhaft. Deshalb brauchen Familien hier Gestaltungsfreiraum.
Eine einseitige Förderung staatlicher Betreuungseinrichtungen, wie die SPD sie momentan bevorzugt, zu Lasten anderer familienpolitischer Leistungen wird dem Anspruch der Union, für Wahlfreiheit zu sorgen, nicht gerecht. Investitionen in Betreuungseinrichtungen dürfen verbesserte finanzielle Spielräume von Familien nicht ausschließen. Letztlich geht es deshalb darum, sowohl für einen Ausbau an Krippenplätzen als auch für eine angemessene finanzielle Unterstützung von Familien zu sorgen, von denen ein Elternteil um der Kinder willen auf Erwerbsarbeit verzichtet.
Ich hoffe, sehr geehrte Frau Lorenz, dass Sie dieser Art der Familienpolitik Ihr Vertrauen entgegenbringen können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Pfeiffer MdB