Frage an Joachim Pfeiffer von Michael A. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
in den derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen besteht zwischen den Partnern eine Diskrepanz über den Umfang von Steuerleichterungen für den Bürger und die notwendige Gegenfinanzierung. Je nach Lesart könnte eine Summe von etwa 10 bis 14 Milliarden Euro freigesetzt werden, wenn die Bundesregierung endlich die steuerlichen Privilegierung unserer Amtskirchen zur Disposition stellen würde. Ist diese Summe Gegenstand der Koalitionsverhandlungen?
Den auf mich anfallenden Anteil der Steuererleichterung würde ich nicht mal einfordern, sondern stelle ich für den Schuldendienst der öffentlichen Hand zur Verfügung. Ähnlich, wie ich, würde etwa ein Drittel der bundesdeutschen Bevölkerung denken.
Mit freundlichen Grüßen
M. Altvater
Sehr geehrter Herr Altvater,
das Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften, ihre eigenen Angelegenheiten autonom zu ordnen, muss ebenso gewahrt bleiben wie ihre Freiheit, ihrem Verkündigungsauftrag in der Gesellschaft nachzukommen. Um diese Selbständigkeit und die Erfüllung ihrer Aufgaben - die auch weit über den Kernbereich der Glaubensvermittlung in den sozialen Bereich hineinreichen - zu ermöglichen, tritt die Union dafür ein, das System der Kirchensteuer beizubehalten. Wir unterstützen nachdrücklich den Beitrag der Kirchen, ihre Mitverantwortung und ihre Mitgestaltung für das Gemeinwohl. Wir sehen in der Bewahrung der christlichen Wertgrundlagen unserer freiheitlichen Demokratie, insbesondere in der Unantastbarkeit der Würde der Person, das gemeinsame Anliegen von CDU, CSU und den christlichen Kirchen.
Den Konsolidierungsbedarf nehmen wir sehr ernst, er ist auch ganz klar verabredet. Aber klar ist auch: wir wollen ein Wachstumspaket auf den Weg bringen. Dazu gehört als Antreiber für Wachstum auch die steuerliche Entlastung. Das haben wir vor der Wahl versprochen, das werden wir einhalten. Über die konkrete Gegenfinanzierung laufen die Verhandlungen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Pfeiffer MdB