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Joachim Pfeiffer
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Frage von Jonas H. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Jonas H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

vielen Dank für Ihre Antwort meiner Frage vom 10. Oktober 2009.

Nicht als Einziger argumentieren Sie mit der beliebten Politik-Parole "das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein". Diese Phrase ist jedoch weder sinnvoll noch korrekt; das Internet ist kein Raum und vor allem ist das Internet nicht rechtsfrei. "Im Internet" gelten die lokalen Gesetze der Staaten, auf denen die verfügbargemachten Inhalte gespeichert sind. Eine Strafverfolgung, insbesondere die Verfolgung von Anbietern dokumentierten Kindesmissbrauchs, ist somit in jedem Fall möglich.

Ihr Argument, diese Inhalte könnten nicht in jedem Fall gelöscht werden, weil die Server auf Grund von Adress-Verschleierungstechnik nicht auffindbar seien, kann ich nicht nachvollziehen. Bitte erklären Sie mir, wie eine "Server-Adresse" verschleiert werden kann, indem Sie mir konkrete technische Möglichkeiten hierfür aufzeigen.

Vielen Dank!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Haag,

gerne erläutere ich Ihnen meine Argumente aus meiner Antwort vom 12.10.2009 ausführlicher.

Die Verfolgung von Anbietern kinderpornographischer Inhalte ist möglich, wenn die Inhalte in Deutschland gehostet werden. Werden jedoch die Spuren zur Quelle geschickt versteckt (IP-Verschleierungstechnik) oder befinden sich die Inhalte im Ausland, ist eine Verfolgung ungleich aufwändiger (Rechtsverhätnisse anderer Staaten, Abkommen etc.). Zu Ihrer Frage, wie eine Server-Adresse verschleiert werden kann: Hierfür verwendet man sogenannte anonyme Proxys. Benutzt man mehrere solcher anonymen Proxys über unterschiedliche Kontinente hinweg, ist die IP-Adresse fast nicht mehr zurückzuverfolgen.

Nähere Informationen hierzu können Sie auch in einem Artikel der c´t nachlesen (c´t 13/02, Titel: Der gläserne Nutzer, S. 46.). Dort finden Sie unter anderem Tipps und Links zum Verschleiern der eigenen IP. Auch die TU Dresden beschäftigt sich mit dem Thema und stellt sogar einen Service (JAP - Anonymity and Privacy) unter http://anon.inf.tu-dresden.de/ bereit. Auch hier finden Sie Informationen zur Anonymisierung.

Aktuell haben wir uns in den Koalitionsverhandlungen mit der FDP darauf verständigt, dass zunächst das Bundeskriminalamt (BKA) versuchen soll, kinderpornographische Seiten zu löschen statt zu sperren. Nach einem Jahr sollen die Erfahrungen mit der Löschung ausgewertet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB