
(...) Im Gegensatz zu fast allen anderen Ländern gibt es in Bayern keine Eigentumsregelung, die auf die Besonderheit der aus Bodendenkmälern stammenden Funde und deren besondere Bedeutung abgestimmt ist. Es gibt daher Bestrebungen, eine Regelung zum Eigentum an archäologischem Fundgut zu entwickeln, bei der auch die Belange der Grundstückseigentümer, Kommunen sowie regionaler Interessengruppen Berücksichtigung finden sollen. (...)