Frage an Joachim Herrmann von Markus H. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Minister Herrmann,
Dank für Ihre Zeilen in
www.abgeordnetenwatch.de/joachim_herrmann-512-11225--f317308.html#q317308
Sie verteidigten darin den Einsatz von V-Leuten als weltweit üblich. Zwei Tage später erschien "Auch Hitler war ein V-Mann" überschriebener, exzellenter Artikel. Ein Auszug:
"Hitlers Propaganda-Erfolg im München der frühen 1920er Jahre ist bekannt, sein Rednertalent war die Basis für seinen Aufstieg. Weniger bekannt ist, wie Hitler überhaupt zur NSDAP kam: Als V-Mann nämlich. Die Reichswehr schickte damals ihre Spitzel in die politischen Versammlungen. Und bediente sich dabei auch eines gewissen Hitler - besser: wollte sich seiner bedienen. Denn der V-Mann Hitler wurde quasi umgedreht: Er riss das Ruder in der damaligen Splitterpartei an sich, die damals noch DAP hieß. Später machte er sie zur NSDAP." (Münchner Merkur, 30.11.2011)
Sie schlossen aus, dass Mittel des Verfassungsschutzes dem Extremismus zufließen. Genau das ist nun laut "Geld vom Verfassungsschutz" (Münchner Merkur, 19.11.2011) passiert: Dies ist amtskriminell, wenn die 2000 DM für falsche Papiere verwendet wurden.
Die Alternative kommentiert der Merkur so:
"In einer schockierten Öffentlichkeit verfestigt sich der Eindruck, dass der Kampf gegen den politischen (Rechts-)Extremismus maßgeblich von ebenso selbstherrlichen wie ahnungslosen Akteuren beherrscht wird, die, von niemandem kontrolliert, dubiose V-Leute finanzieren und decken, was diese Spitzel zum Doppelspiel geradezu herausfordert."
Meine Fragen
1. Welchen Anteil am Etat der Landes-Innenministerien entfällt typischerweise auf Verfassungsschutzämter, welcher auf die Polizeiarbeit?
2. Wer kennt und bestimmt den Etatanteil, den "V-Leute-Führung" und deren "Kontaktpflege" kosten darf?
Die Frage wegen der bei einem der Morde der Zwickauer Neonazis anwesenden Person habe ich nun in diesem Forum an den Vorsitzenden des Innenausschusses des hessischen Landtags gerichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Hiereth
Sehr geehrter Herr Hiereth,
vielen Dank für Ihren weiteren Diskussionsbeitrag, an dessen Ende Sie auch zwei konkrete Nachfragen zum Etat des Staatsministeriums des Innern gestellt haben. Bitte haben Sie zunächst Verständnis dafür, dass ich - anders, als Ihre Frage formuliert wurde - nur für den Bereich des Freistaates Bayern antworten kann.
Der Haushaltsplan des Freistaates Bayern unterscheidet zwischen den Einzelplänen für die Allgemeine Innere Verwaltung und für die Staatsbauverwaltung, die beide zum Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern gehören. Der Einzelplan für die Allgemeine Innere Verwaltung im Doppelhaushalt 2011/2012 beinhaltet für das Jahr 2011 Gesamtausgaben in Höhe von 3.473.469.900 €. Auf den Bereich der Polizei entfallen dabei 2.627.973.600 €. Im Bereich Verfassungsschutz belaufen sich die Ausgaben auf 36.019.100 €. Die genannten Summen beinhalten jeweils auch nicht unmittelbar in die Arbeit einfließende Ausgaben wie Versorgung und Beihilfe. Die allgemeinen Ausgaben für Personal, Sachmittel etc. des Landesamtes für Verfassungsschutz betragen 25.099.300 €. Diese und noch weiter detaillierte Informationen sind auf der Homepage des Staatsministeriums der Finanzen unter http://www.stmf.bayern.de/haushalt/staatshaushalt_2011/haushaltsplan/epl03a.pdf abrufbar.
Einen vorab festgelegten Etatanteil für den Einsatz von V-Leuten gibt es nicht; ein solcher wird auch nicht durch den Haushaltsgesetzgeber vorgegeben. Das Landesamt für Verfassungsschutz legt die Verteilung seiner Mittel nach wechselnden operativen Notwendigkeiten und Möglichkeiten sowie in Koordination mit der Tätigkeit der anderen Verfassungsschutzbehörden fest. Im Übrigen ist auf die umfassende Kontrolle der Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz durch das Parlamentarische Kontrollgremium hinzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL