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Joachim Herrmann
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Frage von Stefan B. •

Frage an Joachim Herrmann von Stefan B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Hr Herrmann,

ich habe diese Woche im Internet lesen müssen das in den Bayerischen Parteien SPD, FDP, Grüne und CSU Bestrebungen im Gange sind ein Enteignungsprogramm der Grundstücks und Hausbesitzer, im Zuge der Einführung eines Bayerischen Schatzregales durchzuwinken ohne das die Bevölkerung ,Bauern und Waldverbände etc. richtig und eingehend hier informiert worden sind. Ich sehe hier ein großes Problem mit der demokratischen Meinungsfindung. Ich würde gerne von Ihnen wissen wie dieses Bestreben zustande kommt und wie Sie zu diesem Enteignungsprogramm stehen im Bezug auf unsere Bürgerrechte und dem Schutz unseres Grund und Bodens. Ich bin ein sehr Demokratie bewusster Bürger der eigentlich schon im Vorfeld solcher Staatlichen Reglementierungen , die ja auch im Einzelfall mit extrem hohen Kosten verbunden sind, informiert werden möchte so das eine demokratische Meinungsfindung möglich ist. Wenn die Gesetzesvorlage verabschiedet ist, sind die Bürger auf Ihrem eigenen Grund faktisch enteignet und haben keine Möglichkeit mehr hier etwas dagegen zu unternehmen. Diese Vorgehensweise muss unbedingt unterbunden werden da wir sonst auf dem weg zur Parteien Diktatur sind. Wehret den Anfängen!!!!!!!!

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Bögner,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach Einholung einer Information über das zuständige Wissenschaftsministerium kann ich Ihnen mitteilen:

Im Gegensatz zu fast allen anderen Ländern gibt es in Bayern keine Eigentumsregelung, die auf die Besonderheit der aus Bodendenkmälern stammenden Funde und deren besondere Bedeutung abgestimmt ist. Es gibt daher Bestrebungen, eine Regelung zum Eigentum an archäologischem Fundgut zu entwickeln, bei der auch die Belange der Grundstückseigentümer, Kommunen sowie regionaler Interessengruppen Berücksichtigung finden sollen.

Das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat hierzu Gespräche mit dem Bayerischen Waldbesitzerverband e.V., dem Verband der Bayerischen Grundbesitzer e.V., dem Bayerischen Bauernverband und weiteren Interessengruppen geführt. In den Gesprächen konnte kein Einvernehmen erzielt werden, ein Schatzregal in das Denkmalschutzgesetz einzuführen. Eine solche Regelung wurde insbesondere von den Eigentümerverbänden abgelehnt. Stattdessen hat man sich auf eine alternative Regelung geeinigt, die einen Wertausgleich für Grundstückseigentümer, einen Finderlohn sowie den regelmäßigen Vorrang einer Ausstellung der archäologischen Funde vor Ort beinhaltet. Nun müssen die weiteren Verhandlungen im Landtag abgewartet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

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