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Frage von Gerhard G. •

Frage an Joachim Herrmann von Gerhard G. bezüglich Recht

Wie erhält man die Meldeadresse eines rumänischen Autodiebs wenn man seine Personalausweiskopie und seine Telefonnummern hat aber die Bayerische Polizei und Staatsanwaltschaft zu faul ist seine Meldeadresse und seinen Aufenthalt zu ermitteln so dass man sein gestohlenes Auto wieder pfänden lassen kann?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Günther,

vielen Dank ffür Ihre Anfrage. Ohne die näheren Hintergründe Ihres Falles zu kennen, kann ich Ihnen Folgendes antworten:

Die Polizei hat die gesetzliche Verpflichtung, Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten (§ 163 Abs. 1 StPO). Sofern gegen den rumänischen Autodieb Strafanzeige erstattet wurde, ist es Aufgabe der Polizei, den Aufenthaltsort des Täters zu ermitteln und nach Möglichkeit das gestohlene Kraftfahrzeug sicherzustellen.

Handelt es sich hingegen um eine rein zivilrechtliche Forderungssache und liegt keine Straftat vor, so kann die Polizei grundsätzlich nicht tätig werden. Sofern es sich um einen deutschen Pass / Personalausweis handelt, kann die Ausstellungsbehörde des Personalausweises um Auskunft zu den dort gespeicherten Meldedaten gebeten werden (Melderegisterauskunft).

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

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