Verfassungsrechtlich unbedenklich sind hingegen satzungsmäßige Regelungen der Parteien, mit denen sie sich zu einer geschlechterparitätischen Besetzung ihrer Kandidatenlisten selbst verpflichten, so wie es die CSU im Fall der Landesliste für die anstehende Bundestagswahl getan hat.
Bayern wird daher in Zukunft in diesem Bereich noch stärker tätig werden und ein neues Klimagesetz auf den Weg bringen mit dem Ziel, im Jahr 2040 klimaneutral zu sein und bis 2030 im Vergleich zu 1990 65 % CO2 einzusparen.
In der Tat leben wir in einer Zeit, in der die Herausforderungen und die täglich zu bewältigenden Aufgaben für jeden Einzelnen, insbesondere aber für die politisch Verantwortlichen immer komplexer werden.
(...) Diese bundesgesetzliche Konzeption zur Geschwindigkeitsregelung auf den Autobahnen hat sich in einer Gesamtschau aller Belange bewährt (...)
Was den Klimaschutz betrifft, hat uns allen insbesondere die letzte Hochwasserkatastrophe vor Augen geführt, wie wichtig es ist, für den Klimaschutz noch mehr als bisher zu unternehmen.
(...) Sie können aber versichert sein, dass in Bayern das Kindeswohl höchste Priorität hat. (...)