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Joachim Herrmann
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Frage von Josef H. •

Frage an Joachim Herrmann von Josef H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Herrmann,

im August 2013 war der Startschuss zum zum EFRE-Auswahlverfahren für die Nachhaltige Stadt-Umland-Entwicklung ( http://www.bayern.de/Pressemitteilungen-.1255.10445935/index.htm )
Weshalb wurde ausgerechnet die die gesamte Planungsregion 14 (Landeshauptstadt
München und die acht angrenzenden Landkreise) von einer Förderung über die Prioritätsachse 4 „Nachhaltige Stadt-Umland-Entwicklung“
in der kommenden Förderperiode 2014-2020 ausdrücklich
ausgeschlossen? ( http://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/buw/staedtebaufoerderung/iic6_auslobung_mit_karte_efre.pdf )
Ist es nicht gerade die Planungsregion 14 jene, in der das die Stadt-Umland-Entwicklung die größte Dynamik aufweist?

Mit freundlichen Grüßen

Josef Högl

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Sehr geehrter Herr Högl,

vielen Dank für Ihre Frage vom 30.10.2013 wegen des Ausschlusses der Planungsregion 14 aus der Förderung im Rahmen der Prioritätsachse 4 "Nachhaltigen Stadt-Umland-Entwicklung" des Operationellen Programms des EFRE im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ Bayern 2014-2020. Diese Frage wurde bereits unter anderem vom Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München gestellt und jüngst von der für die Umsetzung des EFRE in Bayern federführenden Staatsministerin für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie im Wesentlichen wie folgt beantwortet:

Der Bayerische Ministerrat hat bereits im Dezember 2012 die neue Gebietskulisse für den EFRE beschlossen. Dabei stand bei der Abgrenzung des neuen EFRE-Schwerpunktgebiets der Leitgedanke des wirtschaftlichen Zusammenhalts im Mittelpunkt, wie es im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union auch ausdrücklich vorgesehen ist. Die Mittel des EFRE sollen daher in Bayern auch in Zukunft primär dazu beitragen, regionale Entwicklungsunterschiede abzubauen und nicht durch eine Regionalpolitik nach der Devise „Starke stärken“ noch zu verschärfen.

Im Rahmen dieser Zielrichtung ist es keineswegs selbstverständlich, dass die Planungsregion 14, die ja nicht ohne guten Grund lange Jahre aus der EFRE-Förderung ausgeschlossen war, in der kommenden Förderperiode immerhin an Teilen des neuen EFRE-Programms partizipieren kann. Die thematische Konzentration im Zuge der Strategie Europa 2020 spricht mit der Verringerung der CO2-Emissionen eine Problemlage an, der gerade in städtischen Ballungszentren besonders effizient begegnet werden kann. Hier bestehen aufgrund der erhöhten Herausforderungen durch die Verdichtung und den Zuzug, der CO2-Belastung des Durchgangsverkehrs und der Wohn- und Wirtschaftsagglomeration besonders hohe Einsparpotenziale, die es zu nutzen gilt. Insofern ist es sachgerecht, die Maßnahmen zur Verringerung der CO2-Emissionen auch für die Planungsregion 14 zu öffnen.

Ich halte diese Argumentation für zutreffend und unterstütze sie im Interesse des kürzlich in die Bayerische Verfassung aufgenommen Auftrags, gleichwertige Lebensverhältnisse anzustreben. Sie entspricht auch dem Vorrangprinzip des am 01.09.2013 in Kraft getretenen Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP).

Im Übrigen werden die finanziellen Möglichkeiten der EU-Förderung häufig deutlich überschätzt. Für die "Nachhaltige Stadt-Umland-Entwicklung" stehen in ganz Bayern in den kommenden sieben Jahren voraussichtlich insgesamt EU-Mittel in einer Größenordnung von etwa 60 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist nur ein Bruchteil dessen, was allein der Freistaat Bayern an Landesmitteln für die städtebauliche Erneuerung üblicherweise zur Verfügung stellt und dabei auch die Planungsregion 14 angemessen berücksichtigt. Die finanziellen Folgen des Ausschlusses halten sich also durchaus in Grenzen.

Andererseits ist damit noch keinesfalls eine EU-Förderung für den Bereich der Planungsregion 14 ausgeschlossen. Im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft für intelligente Städte und Gemeinden „Smart Cities“ plant beispielsweise die EU-Kommission in den kommenden zwei Jahren bis zu 200 Mio. € aus dem Programm „Horizon 2020“ bereitzustellen sowie eine Plattform zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch zu schaffen. Für Anfang 2014 wird ein offenes Interessenbekundungsverfahren gestartet, in dem sich Städte, Unternehmen und Forschungseinrichtungen dem Smart City Konzept anschließen können. Erfahrungsgemäß haben größere Kommunen wie die Landeshauptstadt bei derartigen EU-Initiativen aufgrund ihrer personellen Ressourcen und ihres fachlichen Wissens deutlich bessere Aussichten auf Berücksichtigung wie kleinere Kommunen in strukturschwachen ländlichen Räumen, an die sich die Auslobung für die "Nachhaltige Stadt-Umland-Entwicklung" vorrangig richtet.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

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