Sehr geehrter Herr Dr. Herrmann, sind die Meldungen wahr, dass Ahmed Odowaa, einer der Männer, die den Täter von Aschaffenburg verfolgt haben, bis die Polizei kam, die Abschiebung droht?
Meldungstext:
Das ist Ahmed Mohamed Odowaa. Er ist einer der beiden Männer, die den Täter von Aschaffenburg verfolgt haben, bis die Polizei ihn festnehmen konnte. Dafür bekam er Dankesschreiben, von Söder und vom Innenministerium.
Er muss Deutschland bis zum 8. Juli verlassen, sonst wird er abgeschoben.

Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 6. April 2025, in der Sie sich nach der aufenthaltsrechtlichen Situation von Herrn Ahmed Odowaa erkundigen.
Herr Odowaa hat bei der schrecklichen Gewalttat in Aschaffenburg Entschlossenheit und Mut bewiesen. Er hat sich um Aschaffenburg und Bayern verdient gemacht und ein Beispiel für Zivilcourage gegeben, das Anerkennung und höchsten Respekt verdient.
Es trifft allerdings zu, dass Herr Odowaa bereits in Italien einen Schutzstatus erhalten hatte und er trotzdem nach Deutschland weiterreiste, um Anfang 2024 bei uns nochmals Asyl zu beantragen. Dies ist nach geltendem europäischen und deutschen Recht nicht vorgesehen. Deshalb hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seinen Asylantrag abgelehnt.
Herr Odowaa ist jedoch im laufenden Strafverfahren gegen den mutmaßlichen Doppelmörder von Aschaffenburg ein wichtiger Zeuge, weshalb er in Abstimmung mit der Justiz geduldet wird.
Berichte, wonach er bis 8. Juli 2025 ausreisen müsse, beruhen auf einem Missverständnis: Duldungen werden regelmäßig befristet erteilt und entsprechend verlängert, so auch hier. Fest steht deshalb: Eine Rückführung nach Italien steht bis auf Weiteres nicht im Raum. Die Ausländerbehörde wird als nächsten Schritt den Antrag von Herrn Odowaa auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis genehmigen. So kann er wunschgemäß arbeiten, seinen Lebensunterhalt möglichst bald selbst bestreiten, somit seine Integrationsbemühungen intensivieren und sich ggf. eine Bleibeperspektive in Deutschland eröffnen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL